Warum müssen Imker in Baden-Württemberg Varroose einzeln melden, während Bayern, Niedersachsen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen auf solche Einzelmeldungen verzichten?
Sehr geehrter Herr Hauk,
warum kann Baden-Württemberg bei der seit März 2026 geltenden Meldepflicht für Varroose nicht – wie Bayern, Niedersachsen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen – auf Einzelmeldungen der Imker verzichten und stattdessen die vorhandenen Registrierungsdaten der Bienenhaltungen nutzen?
Die Varroamilbe ist in Deutschland seit Jahrzehnten flächendeckend verbreitet. Welchen zusätzlichen epidemiologischen Erkenntnisgewinn erwartet die Landesregierung von den Einzelmeldungen? Wie soll mit Bienenhaltern verfahren werden, die den Befall nicht melden, und wie kann die Einhaltung der Meldepflicht praktisch kontrolliert werden, wenn ein Befall ohne Meldung nicht bekannt wird?
Rechtfertigt dieser zusätzliche Erkenntnisgewinn aus Sicht der Landesregierung den damit verbundenen Aufwand? Wie bewertet die Landesregierung, dass andere Länder denselben Zweck ohne Einzelmeldungen erfüllen?
Bz: Tierseuchenmeldeverordnung (TierSeuchMeldV) 11.03.26
Vielen Dank!
