Frage an Petra Nicolaisen bezüglich Recht

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Petra Nicolaisen
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Frage von Dr. Lienhard W. •

Frage an Petra Nicolaisen von Dr. Lienhard W. bezüglich Recht

Fachleute sagen, um organisierte Kriminalität, z. B. von arabischen Clans in Berlin, zu bekämpfen: „Wir brauchen eine BEWEISLASTUMKEHR, wie in Italien. Dort müssen nicht die Ermittler nachweisen, dass das Geld aus illegalen Geschäften stammt, sondern der Verdächtige, dass es aus legalen Quellen kommt.“
Warum konnte die Koalition von CDU/CSU und SPD sich nicht dazu durchringen, beim Aufspüren kriminell erworbener Vermögen die Beweislastumkehr einzuführen? Wie stehen Sie als Mitglied des Innenausschusses zu diesem Thema?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion machen uns seit jeher dafür stark, die Handlungsfähigkeit unseres Rechtsstaates zu erhalten. Dazu zählt für uns selbstverständlich auch die konsequente Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Aus diesem Grund hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits im Koalitionsvertrag 2013 für die Einführung einer faktischen Beweislastumkehr bei Vermögen unklarer Herkunft eingesetzt, mit dem Ziel, dass fortan der legale Erwerb solcher Vermögenswerte nachgewiesen werden muss.

Mit dem am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung haben wir dieses Ziel als CDU/CSU-Bundestagsfraktion gemeinsam mit der SPD erfolgreich umgesetzt. Seither ist es den Behörden möglich, Vermögen unklarer Herkunft einzuziehen. Dies gilt auch dann, wenn die konkrete Straftat nicht nachzuweisen ist. Damit sind die Befugnisse unserer Strafverfolgungsbehörden deutlich erweitert worden.

Darüber hinaus kann bereits auf erste Erfolge der neuen Regelung verwiesen werden. Wie Sie vielleicht den Medien entnommen haben, ist es der Staatsanwaltschaft Berlin im Juli dieses Jahres gelungen, 77 Immobilien eines arabischstämmigen Clans im Wert von insgesamt 9,3 Millionen Euro zu beschlagnahmen. Die rechtliche Grundlage hierfür lieferte nicht zuletzt das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Nicolaisen

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