Frage an Petra Sitte bezüglich Gesundheit

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Petra Sitte
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Frage von Klaus M. •

Frage an Petra Sitte von Klaus M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Sitte,

die Grünen haben im Bundestag den Antrag Drucksache 19/7769 v. 13.02.2019 gestellt, für Verbesserungen für die psychosoziale Betreuung der Organempfänger und ihrer Angehörigen.
Eine Organübertragung von sterbenden auf todkranke Menschen, führt, wenn der Patient die Operation überlebt, zu einer Zwangseinnahme von Medikamenten, die gesunde Organe angreifen. Sie sind äusserst gesundheitsschädlich, bis hin zum Todeswunsch https://www.sueddeutsche.de/bayern/organspende-ueberleben-1.4262402

Wie stehen Sie zu diesem Antrag?
Die andere Seite ist der Explantierte (Zergliederte) und dessen Angehörige. Würden Sie diesen Antrag auf die Angehörigen des Explantierten erweitern?
Besonders problematisch ist die Situation, wenn Kinder explantiert werden sollen.
Nach einer vollständigen Verwertung von Organen und Geweben, kann der Explantierte keine Schmerzen mehr haben, aber dessen Angehörige.

Eine Mutter, deren Kind Organe und Gewebe entnommen wurden, zeigt gravierenste Schäden auf, die sie erlitten hat, bei dem Gedanken, dass ein nahestehender Mensch mit Messern und Knochensägen zerteilt (vgl. Fleischindustrie) und in ganz Europa verschickt wurde https://gesundheitsberater.de/organspende-nie-wieder-organtransplantation-aus-der-sicht-einer-betroffenen/ Diese Menschen benötigen händeringend lebenslang psychosoziale Betreuung.

Selbst renommierteste Top-Explanteure sagen „Die Vorgeschichte für die Spende ist ja eine Katastrophe für die Beteiligten“ https://www.tagesspiegel.de/berlin/diskussion-um-organspenden-transplantation-funktioniert-nur-mit-spendern/23015154.html
Wäre es aus diesem Grund nicht dringenst geboten, weiteres Leid zu verhindern und Zergliederungen von lebenden Menschen (Gehirntod) für unter 18-Jährige zu verbieten?

Wie hoch schätzen Sie als verantwortliche Bundestagsabgeordnete die Kosten für die lebenslange psychosoziale Betreuung der Angehörigen der Ex-/Transplantierten, die ja weit über den Tod des Tranplantierten hinaus reicht?

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr M.,
am 14. Februar 2019 fand im Bundestag die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (Drucksache 19/6915) statt.
Diese Debatte können Sie im Plenarprotokoll ( http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19080.pdf#P.9368 ) auf den Seiten 9368 bis 9378 nachlesen.
In diesem Zusammenhang wurden weitere Anträge zur Verbesserung der strukturellen Gegebenheiten von Transplantationen im Plenum behandelt. Der von Ihnen erwähnte Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksache 19/7769 wurde an diesem Tag ebenfalls abgestimmt. Meine Fraktion Die Linke stimmte gemeinsam mit der einbringenden Fraktion für diesen Antrag. Die Mehrheit des Hauses stimmte dagegen und somit wurde dieser Antrag leider abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Petra Sitte

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