Studien von ifo/IW zeigen, dass 95 % des 500-Mrd.-Sondervermögens im Haushalt landeten. Wie erklären Sie diese Zweckentfremdung als SPD-Abgeordneter und fordern Sie Konsequenzen für Merz & Klingbeil?
Sehr geehrter Herr Rottwilm,
am 17. März 2026 berichtete die ZEIT über die Analysen von ifo und IW. Demnach flossen 95 % der 500 Mrd. Euro aus dem für Infrastruktur und Klimaschutz geschaffenen Sondervermögen in den regulären Haushalt. Diese Zweckentfremdung verletzt das Grundgesetz-Versprechen, zusätzliche Investitionen zu finanzieren, und täuschte Bundestag und Öffentlichkeit. Der Kommentar spricht vom Verdacht des "politischen Kreditbetrugs". Wie werden Sie als SPD-Abgeordneter Transparenz herstellen, eine Untersuchung im Parlament unterstützen und verhindern, dass künftige Generationen die Last tragen? Fordern Sie Konsequenzen für Bundeskanzler Merz (CDU) und Finanzminister Klingbeil (SPD)?
Sehr geehrter Herr O.,
leider war es der Bundesregierung zunächst kaum möglich, die Mittel aus dem Sondervermögen so zu verwenden, wie sie es vorgesehen hatte. Von einer Zweckentfremdung des Sondervermögens in 2025 zu sprechen, ist eher polemisch und hieraus kann auch nicht auf eine Verfassungswidrigkeit geschlossen werden. Mögliche Konsequenzen gegenüber Bundeskanzler und Bundesfinanzminister zu fordern, gehen schon aufgrund fehlender Rechtsmittel ins Leere.
Wegen des Scheiterns der Ampelkoalition und der Bundestagswahl konnte der Bundeshaushalt 2025 erst ab vergangenen Oktober in Kraft treten. Vorher konnten die Mittel des Bundes aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität nicht eingesetzt werden. Und die 100 Milliarden Euro auf Länderseite sind erst in 2026 verfügbar. Es braucht also zunächst entsprechend Zeit, über das Jahr 2025 hinaus, bis die neu geplanten Investitionsmittel tatsächlich in konkrete Projekte umgesetzt werden können.
Hinzu kommt, dass die Bundesregierung bereits eine große Haushaltslücke übernehmen musste. Sie hat dann noch zusätzliche Projekte in Angriff genommen, die viel zusätzliches Geld kosten, wie die Mütterrente und Vergünstigungen beim Agrardiesel. Die lassen sich aus dem Kernhaushalt nicht ohne weiteres finanzieren. Deshalb hat die Bundesregierung Gelder auch aus dem Sondervermögen eingesetzt. Es ist unrealistisch anzunehmen, dass die Bundesregierung ohne das Sondervermögen hätte weiter investieren können wie geplant.
Entscheidend ist doch, ob das Geld dort ankommt, wo es den größten Nutzen hat, also ob sich etwas verbessert durch die Mittel, die ausgegeben werden, etwa an der Infrastruktur oder beim Wirtschaftswachstum.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Philipp Rottwilm
