Frage an Rainer Wieland bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Rainer Wieland
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Frage an Rainer Wieland von Walter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wieland,

Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist der Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland die Menschenrechte missachtet hat, indem die Organe des Staates zugelassen haben, dass einige von ihren Kindern getrennt lebende Väter und Mütter keinen Umgang mehr mit ihren Kindern haben. "Wir haben den Eindruck, dass es sich hier um ein wiederkehrendes und strukturelles Problem handelt, dem niemand wirklich zu Leibe rücken möchte. Man steckt lieber den Kopf in den Sand. Das finden wir unmöglich und schockierend", sagt Philippe Boulland, Arbeitsgruppe im EU Petitionsausschuss.
( http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/sorgerecht-eu-parlament-irritiert-ueber-deutsche-jugendaemter-11538622.html )

Die Bamberger Erklärung stellte "Verletzungen der Menschenrechte von Art. 3, Art. 6, Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Art. 13 und Art. 14 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte fest. ( http://deutsche-jugendamt.blogspot.no/2007/10/bamberger-erklrung-vom-22-oktober-2007.html ).

Der Menschenrechtsbaauftragte des Europarates hat Deutschland hat empfohlen aussergerichtliche Ombudsmänner zu schaffen, Verwaltung und Richter in Menschenrechten zu schulen ( https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH%282007%2914&Language=lanGerman ).

Bisher werden Richter von der Exekutive angestellt, befördet und unterliegen ihrer Dienstaufsicht. Dies ist im Gegensatz zu anderen Ländern in Europa ( http://gewaltenteilung.de/prantl.htm ).

Wann werden die Vorschäge des Menschenrechtskommissars des Europarates umgsetzt? Wann wird eine Fachaufsicht für das Jugendamt eingeführt? Wann wird auch in Deutschland ein Ombudsmann gemäss RECOMMENDATION No. R (85) 13 die Verwaltung bezüglich Menschenrechtsverletzungen beobachten? Wann wird die Unabhängigkeit der Richter gemäss Art. 97 GG und damit das Menschenrecht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gericht in der Praxis verwirklicht?

Mit freundlichen Grüßen.
Walter Keim

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