Frage an Rainer Wieland bezüglich Gesundheit

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Rainer Wieland
CDU
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Frage von Kai M. •

Frage an Rainer Wieland von Kai M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Wieland,

vor wenigen Tagen verabschiedete das Parlament die neue Tabakrichtlinie - darin enthalten sind auch Regelungen bzgl. der sog. elektrischen Zigarette (E-Cig).

Besonders dieser Teil der Richtlinie ist geeignet, den bestehenden Markt, der bislang vorwiegend von Kleinanbietern hervorragend bedient wird, empfindlich einzuschränken.

Noch im Herbst verabschiedete das Parlament einen Entwurf zur TRL, der insbesondere den Bereich E-Cig wesentlich moderater behandelt hatte. Erst durch die Verhandlungen mit dem Rat der EU erfuhr die Richtlinie die wesentlichen Verschärfungen, hin zur jetzigen Form.

wie wir mittlerweile erfahren haben, waren die Vertreter Deutschlands im Rat von Anfang an für diese Verschärfungen. Das heisst: Vertreter sowohl der CDU/FDP-Regierung, wie auch der aktuellen Bundesregierung. Erfreulicherweise haben jedoch gerade die EU-Abgeordneten der CDU im Parlament mehrheitlich eben gegen jene Verschärfung gestimmt.

Können Sie mir diese krasse Diskrepanz zwischen Bundes-CDU und EU-CDU erklären?
Weshalb wird dieses Thema so unterschiedlich behandelt und bewertet?

Vielen Dank - mit freundlichen Grüssen
Kai Marchfeld
Trossingen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Marchfeld,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de, auf die ich hiermit höflich Bezug nehme. Für die verspätete Antwort bitte ich Sie um Nachsicht.

Nachdem die Tabakproduktrichtlinie am 26. Februar im Parlament verabschiedet wurde, möchte ich Ihnen zunächst einen kurzen Überblick über den Ablauf des Verfahrens in den vergangenen Monaten geben.

Bereits am 10. Juli 2013 hatte der Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments einer Verschärfung der Tabakproduktrichtlinie zugestimmt. Nachdem das Plenum des Parlaments diesen Standpunkt am 8. Oktober 2013 größtenteils annahm, konnten kurz darauf die sogenannten Trilogverhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union begonnen werden, sodass im Dezember mit dem Rat eine Einigung über den Gesetzesentwurf erzielt wurde. Am 22. Januar 2014 stimmte der Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments der erzielten Einigung zu, woraufhin das Europäische Parlament am 26. Februar die neue Richtlinie angenommen hat. Am 14. März verabschiedete abschließend der Ministerrat die Richtlinie, womit das ordentliche Gesetzgebungsverfahrungen abgeschlossen wurde. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die neuen Verordnungen umzusetzen.

Die Richtlinie beinhaltet dabei verschiedenste Regelungen, insbesondere größere Warnhinweise auf den Außenpackungen von Tabakerzeugnissen, ein Verbot von Aromastoffen in Zigaretten und Feinschnitttabak, in diesem Zusammenhang ein Verbot von Mentholzigaretten ab 2020, und neue Bestimmungen für die Elektronische Zigarette. Ziel ist es, den Schutz der Verbraucher vor gefährlichem Zigarettenrauch weiter zu verstärken sowie vor allem junge Menschen vom Tabakkonsum abzuhalten.

Für die E-Zigarette sieht die Richtlinie hierbei zukünftig zwei Regulierungswege vor: Entweder als Tabak- oder als Medizinprodukt. Wenn E-Zigaretten als Tabakprodukt gehandelt werden, darf die Konzentration des Nikotins nicht höher als 20 mg/ml sein. Ebenso sind die Hersteller verpflichtet, E-Zigaretten bei Markteintritt anzumelden, wobei sie den gleichen Werbebeschränkungen unterliegen wie Tabakprodukte. Damit soll sichergestellt werden, dass der Verbraucher beim Kauf ein qualitativ hochwertiges und sicheres Produkt erhält. Wird mit E-Zigaretten hingegen gesundheitsbezogen als Entwöhnungshilfe geworben, werden sie, ähnlich wie Nikotinpflaster oder – kaugummis, zukünftig als medizinische Produkte eingestuft werden.

Begründet werden diese Regelungen damit, dass E-Zigaretten nicht ungefährlich seien. So ist Nikotin in hoher Dosierung ein Gift und bei Verschlucken im Zweifelsfall tödlich. Deswegen müssen E-Zigaretten in Zukunft auch kindersicher gestaltet sein. Darüber hinaus wird argumentiert, dass mit der E-Zigarette auch andere Stoffe inhaliert werden können. Der Konsum von Cannabis oder chemischen Drogen ist damit grundsätzlich möglich, wobei dies gerade junge Leute in die Abhängigkeit führen könnte. In diesem Zusammenhang wird zudem befürchtet, dass durch die E-Zigarette das Rauchen wieder gesellschaftsfähiger wird und dass insbesondere Jugendliche die E-Zigarette als einfachen Einstieg in den Tabakkonsum nutzen könnten.

Grundsätzlich kann ich Ihnen zur Verabschiedung der neuen Richtlinie im Parlament am 26. Februar nun folgende Auskunft geben: Wie auch andere Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion habe ich mich nach reiflicher Überlegung und gründlicher Abwägung der Vor- und Nachteile dazu entschlossen, dagegen zu stimmen.

Es ist natürlich zu verhindern, dass bei Jugendlichen eine Nikotinsucht ausgelöst und dadurch der spätere Einstieg in das Tabakrauchen gefördert wird. Auch ist nicht zu bestreiten, dass die E-Zigarette nicht vollkommen unbedenklich ist, weswegen Maßnahmen zur Vorbeugung von Missbrauch der E-Zigaretten getroffen werden müssen. Fraglich ist jedoch, ob diese Ziele durch eine stärkere Kontrolle bei der Zulassung und beim Erwerb durch den Verbraucher effektiv erreicht werden können.

Vielmehr gilt es, auf einen mündigen Verbraucher zu setzen. Die Politik darf den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu viel abnehmen, sondern ihnen die Möglichkeit lassen, selbstbestimmt zu entscheiden. Mit dieser Überzeugung im Hinterkopf, habe ich die neue Tabakrichtlinie abgelehnt und bedauere natürlich, dass sie in der jetzigen Form angenommen wurde. Meine Entscheidung habe ich nach besten Wissen und Gewissen getroffen, wobei, vor dem Hintergrund des freien Mandats, zu beachten ist, dass Abgeordnete, egal ob diese im Landtag, im Bundestag oder im Europaparlament tätig sind, ihr Mandat frei ausüben können und nicht weisungsgebunden sind. Daher kann es durchaus auch öfters zu Diskrepanzen bei politischen Themenfelder kommen, da unterschiedliche Parteigremien und Abgeordnete diese im Zweifelsfall auch unterschiedlich bewerten können.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort dienlich gewesen zu sein, stehe für weitere Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Rainer Wieland

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