Sehen Sie die Gefahr, dass durch das Freigeben russischer Gelder durch die EU, keine Staaten mehr Geld in Europa deponieren, als gegeben?
Wenn Staaten nicht sicher gehen können, dass ihr Geld nicht beschlagnahmt wird, wird doch kein Staat mehr dort sein Geld deponieren?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage - und bitte um Nachsicht, dass Sie erst jetzt eine Antwort erhalten.
Diese Sorge ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern war genau das zentrale Streitthema beim EU-Gipfel im Dezember 2025: Belgien, Italien, Bulgarien und Malta haben ein direktes Reparationsdarlehen aus den eingefrorenen russischen Geldern unter anderem mit exakt diesem Argument blockiert - ein Schiedsgericht könnte das als illegale Enteignung werten, und internationale Anleger könnten das Vertrauen in den europäischen Finanzmarkt verlieren.
Seit Ihrer Frage ist einige Zeit vergangen, deshalb zum aktuellen Stand: Eine Enteignung hat bis heute nicht stattgefunden. Der EU-Rat hat im Dezember 2025 auf Grundlage von Art. 122 AEUV beschlossen, jede Rückübertragung der russischen Zentralbankreserven zu untersagen. Das gilt unbefristet, wird aber ausdrücklich als vorübergehend und reversibel bezeichnet; eine erste Überprüfung ist für Ende 2026 vorgesehen. Für 2026/27 finanziert die EU ihre Ukraine-Hilfe von bis zu 90 Milliarden Euro stattdessen über eine eigene Kreditaufnahme am Kapitalmarkt, nicht direkt aus dem russischen Vermögen; die Ukraine tritt der EU dafür ihre eigenen Reparationsansprüche gegen Russland als Sicherheit ab. Die Verordnung hält aber ausdrücklich fest, dass das russische Vermögen später zur Rückzahlung dieses Kredits genutzt werden darf - sofern das vollständig mit EU-Recht und Völkerrecht vereinbar ist.
Meine Haltung dazu: Entscheidend ist, wie ein solcher Zugriff konstruiert wird. Es geht nicht um Enteignung, sondern um ein Rückgriffsrecht gegen die völkerrechtliche Reparationspflicht Russlands für einen Angriffskrieg, den es selbst begonnen hat. Kommt Russland dieser Pflicht nach, bleibt das Vermögen unangetastet. Das ist etwas anderes als eine grundlose Beschlagnahmung normaler Staatsguthaben - diesen Unterschied sollten seriöse Staaten, die selbst keinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg führen, gut erkennen können. Meine grundsätzliche Position dazu habe ich auch im Bundestag vertreten (Rede vom 25.06.2025: https://dbtg.tv/cvid/7633034 ): Der Finanzplatz Europa wird das aushalten.
Am Ende ist das eine Abwägung: Die Ukraine braucht dieses Geld dringend für ihr Überleben als souveräner Staat, und der Aggressor sollte für seine Taten finanziell haften. Diesen Grundsatz halte ich für wichtiger als die Sorge, dass sich seriöse internationale Partner dadurch abschrecken ließen. Dass die EU sich dafür Zeit nimmt, die Konstruktion rechtlich sauber abzusichern, halte ich aber für richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Stegner
