Wie wird die "Nachhaltigkeit" des Wachstums bestimmt, das die Stabilitätsprogramme der Mitgliedstaaten fördern sollen? (Artikel 3, Verordnung 1466/97, geändert durch 1175/2011)

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Frage von Eric S. •

Wie wird die "Nachhaltigkeit" des Wachstums bestimmt, das die Stabilitätsprogramme der Mitgliedstaaten fördern sollen? (Artikel 3, Verordnung 1466/97, geändert durch 1175/2011)

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Sehr geehrter Herr S., 

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an grüner und europäischer Politik.

Die Bestimmung der Nachhaltigkeit des Wachstums erfolgt über das Europäische Semester, welches Kriterien für öffentliche Investitionen hat. Umfassende Informationen zu den länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters finden Sie hier https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM:4459195. Im Bezug auf Ihre Frage ist insbesondere dieser Ausschnitt relevant: 

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Ökologische Nachhaltigkeit

Investitionen zur Konjunkturbelebung schaffen die Möglichkeit, die EU-Wirtschaft um- und nachhaltiger zu gestalten. Nationale Behörden sollten Projekte ermitteln, die die Klimaneutralität fördern können, insbesondere in den Bereichen Industrie und Verkehr. Der europäische Grüne Deal und die nationalen Energie- und Klimapläne sollten als Richtschnur für Investitionen dienen.

Die Empfehlungen umfassen

  • die Förderung nachhaltiger Investitionen;
  • saubere und effiziente Erzeugung und Nutzung von Energie;
  • eine Umweltsteuer;
  • CO2-Neutralität;
  • Verlagerung hin zu mehr Kreislaufwirtschaft.

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Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM:4459195.

 

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne melden.

Mit freundlichen Grüßen aus Brüssel, 

Rasmus Andresen

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