Antwort 27.07.2026 von Reinhard Brandl CSU
Die Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich der EU bzw. der Bundesregierung. Dort können die entsprechenden Informationen eingeholt werden.

Stefan Bösl
Die Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich der EU bzw. der Bundesregierung. Dort können die entsprechenden Informationen eingeholt werden.
Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verknüpft die Ausgaben- und Einnahmenentwicklung.
Wir drehen das Regel- / Ausnahmeverhältnis um. Der Rest bleibt im Grunde unverändert.
In moderaten Schritten: Dafür.
Eine EU-weite Strategie unterstütze ich. Nationale Alleingänge helfen gerade bei KI nicht weiter.
Die angesprochenen Gesichtspunkte beim Erwerb von Immobilien sind bereits geltende Rechtslage.