wie bereits erwähnt, ist es die Entscheidung der Kommunen, sich an Windparks zu beteiligen.
Im Saarland steht ausreichend Grundwasser zur Verfügung. Aus fast allen saarländischen Grundwasserkörpern wird weniger als die Hälfte der mittleren jährlichen Grundwasserneubildung entnommen.
Das Linslerfeld befindet sich in der Zone III eines Wasserschutzgebiestes. Das Wasserschutzgebiet bleibt bestehen.
Derzeit liegen noch keine Genehmigungsanträge der Firma SVOLT vor. Daher können Fragen zu betriebsinternen Strukturen und Abläufen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
Die Gemeinde Überherrn ist „Herrin des Verfahrens“
Über eindeutige Vorgaben im deutschen Wasserrecht wird sichergestellt, dass die Wasserressourcen im Gemeinwohlinteresse bewirtschaftet und vor einer übermäßigen Nutzung geschützt werden.
