Frage an René Röspel bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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René Röspel
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Frage von Wolfgang W. •

Frage an René Röspel von Wolfgang W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Röspel,

mich würde mal interessieren, wie das nun mit der verlängerten Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für ältere Arbeitslose ab 58, die z. Zt. noch arbeitslos sind und die die z. Zt. geltende sogenannte 58er Regelung in Anspruch genommen haben, geregelt wird. Es war die Rede davon, daß auch die Menschen, die z. Zt. arbeitslos sind, mit einer verlängerten Bezugsdauer rechnen können. Wird die Bezugsdauer dann automatisch verlängert oder müssen dann wieder neue Anträge gestellt werden? Ist weiterhin abzusehen, ab wann die Vereinbarung gelten wird?

Für Ihre Aufklärung hierzu danke ich Ihnen schon im voraus und verbleibe

mit freundlichem Gruss

Wolfgang Werrn

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Werrn,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema 58-Regelung und Bezugsdauer ALG I.

Bei beiden Themen hat sich in den letzten Wochen auf Drängen der SPD viel getan. Deshalb will ich kurz darauf eingehen.

Mit der Verabschiedung des Regierungsentwurfes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch am 15. November wurde unter anderem die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I (Alg I) für Ältere verlängert. So sollen Arbeitnehmer ab 50 Jahre ab Januar 2008 15 Monate Alg I beziehen, wenn sie zuvor 30 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Über 55-jährige erhalten 18 Monate Alg I, wenn sie vorher drei Jahre lang Versicherungsbeiträge gezahlt haben. Ab 58 Jahren verlängert sich die Bezugszeit auf zwei Jahre. Damit haben wir unseren Hamburger Parteitagsbeschluss nahezu 1:1 umgesetzt. Das ist ein großer Erfolg der SPD. Wir haben außerdem verhindert, dass diese Maßnahme – wie vom nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Rüttgers und anderen aus der CDU gefordert – zu Lasten von Jüngeren oder Frauen geht.

Zur sogenannten 58-Regelung gab es in der letzte Woche den entscheidenden Durchbruch in der Koalitionsrunde. Ohne diese Einigung wäre diese Regelung Ende 2007 weggefallen. Für die SPD besonders wichtig war dabei zu verhindern, dass Menschen ab einem bestimmten Alter automatisch in eine Rente mit Abschlägen gehen müssen. Hierbei haben wir uns durchgesetzt. Nach der Vereinbarung mit der Union soll nun Arbeitsuchende ab 58 Jahren, denen nicht innerhalb von 12 Monaten ein Arbeitsangebot gemacht werden kann, die Möglichkeit gegeben werden, sich bis zum Renteneintritt nicht mehr als arbeitsuchend melden zu müssen. Ihnen stehen aber auf eigenen Wunsch sämtliche Integrationsangebote der Arbeitsagenturen, der ARGEN und der Optionskommunen zur Verfügung. Der Fallmanager prüft alle sechs Monate, ob nicht doch ein Förder- oder ein Arbeitsangebot gemacht werden kann. Damit ist klar: Keiner wird abgeschrieben. Wir wollen, dass die Menschen eine Perspektive bekommen. Für Arbeitsuchende, die schon heute die 58er-Regelung nutzen, ändert sich nichts.

Eine vorzeitige Rente mit Abschlägen statt Arbeitslosengeld II kommt für uns vor dem 63. Lebensjahr nicht infrage. Hierauf haben wir uns mit der Union verständigt. Hierbei gilt wie sonst auch: Eine Rente ab 63 ist nur möglich, wenn die rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Frauen und Menschen mit einer Schwerbehinderung können bisher noch unter bestimmten Voraussetzungen vor dem 63. Lebensjahr in Rente gehen und damit früher als andere Versicherte. Dieser besondere Schutz soll sich nicht in einen Nachteil verkehren. Gerade diese Menschen profitieren von der gefundenen Regelung. Liegt eine besondere Härte vor, dann ist der Verweis auf einen vorgezogenen Rentenbezug nicht zulässig. Dies gilt beispielsweise für Menschen, die als sogenannte Aufstocker zu ihrem Arbeitseinkommen ergänzend Arbeitslosengeld II bekommen. Es wäre unbillig, die Menschen für einen niedrigen Lohn in Haftung zu nehmen. Weitere Tatbestände, die eine Härte bedeuten, werden durch Verordnung festgelegt. Zusätzlich erhöhen wir die Hinzuverdienstgrenze bei einer vollen Rente für alle Rentner auf 400 Euro.

In der nächsten Woche soll der Gesetzesentwurf zur 58-Regelung in den Bundestag eingebracht werden und dann so schnell wie möglich verabschiedet werden. Da auch der Bundesrat zustimmen muss, geht man davon aus, dass das Gesetz Anfang März 2008 in Kraft treten kann. Wie die Vereinbarungen im Detail rückwirkend geregelt werden, ist bisher noch nicht klar. Es wird aber auf jeden Fall Übergangsregelungen geben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen erst einmal weiterhelfen. Bei weiteren Fragen können Sie sich gern auch direkt an mich wenden ( rene.roespel@bundestag.de ).

Mit freundlichen Grüßen
René Röspel