Frage von Ulrike K. • 24.09.2024
Antwort ausstehend von René Springer AfD
Je nach Schwere der psychischen Erkrankungen, aber auch bei anderen besonders schweren Erkrankungen, steht den Betroffenen der Status der "Erwerbsunfähigkeit" ohne Frage zu. Es liegt nicht im Ansinnen der AfD, Personen, die nachweislich arbeitsunfähig sind, in ein Arbeitsverhältnis zu zwängen. Damit ist niemandem geholfen.
An diese Feststellung knüpft unsere Kritik am Machtmonopol der Parteien an.
Der Remigrationsbegriff ist schon längere Zeit in der AfD geläufig und in keiner Weise ein Geheimnis.
Da die EU nicht im Sinne der AfD reformierbar ist, treten wir für die Neugründung einer europäischen Wirtschafts- und Interessengemeinschaft ein.
Dort habe ich alle Fragen ausführlich beantwortet.