Die Kfz-Steuer wurde eingeführt, um die von Autofahrern benutzte Infrastruktur zu finanzieren. Warum sollen Zugmaschinen von Landwirten mit Autos gleichgesetzt werden und kfz-steuerpflichtig werden?

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Frage von Norbert R. •

Die Kfz-Steuer wurde eingeführt, um die von Autofahrern benutzte Infrastruktur zu finanzieren. Warum sollen Zugmaschinen von Landwirten mit Autos gleichgesetzt werden und kfz-steuerpflichtig werden?

Sehr verehrte Frau Schröder,

die Kfz-Steuer wurde eingeführt, um die von Autofahrern benutzte Infrastruktur zu finanzieren.

In dem Zusammenhang sollen nun Landwirte, die bislang von der Kfz-Steuer befreit waren, steuerlich mit Autofahrern gleichgesetzt werden, obwohl sie wohl kaum mit ihren landwirtschaftlichen Zugmaschinen die Infrastruktur im gleichen Maße nutzen wie Autofahrer.

Wie ist Ihre Position, sollten Landwirte den Steuervorteil behalten oder verlieren?

MfG / NR+++

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Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die übereilte Streichung der Kfz-Steuerbefreiung landwirtschaftlicher Maschinen wurde richtigerweise zurückgenommen. Auch die Steuererleichterungen beim Agrardiesel sollen nun schrittweise über drei Jahre verteilt werden, was für Betriebe Planbarkeit schafft und ermöglicht, entstehende Belastungen in anderer Weise zu kompensieren.

Bei den Demonstrationen geht es aber um mehr, als um die aktuelle Diskussionen zum Haushalt 2024. Viele der Problemstellen sind deutlich älter als die Ampel-Koalition. In den vergangenen Legislaturperioden wurden gesetzliche Auflagen für landwirtschaftliche Produktion in Deutschland sukzessive erhöht und ihre Wettbewerbsfähigkeit dadurch laufend verschlechtert. Landwirtschaft wurde immer mehr in die Abhängigkeit staatlicher Zuwendungen gedrängt.

Wir wollen deswegen die agrarpolitischen Rahmenbedingungen so gestalten, dass sie die aktuellen und zukünftigen Perspektiven von Landwirten verbessern, statt zu ihrer Verschlechterung beizutragen. Dazu gehört die Angleichung von Produktionsstandards im gemeinsamen EU-Binnenmarkt, die Aufhebung pauschaler Nutzungseinschränkungen wie z.B. Flächenstilllegungen und die unbürokratische Anwendung von aktuell zugelassenen Pflanzenschutzmitteln auch nach dem 30.6.2024. Zudem sollten Hemmnisse etwa bei technischen Innovationen zur Verbesserung von Produktionsabläufen und bei zukunftsweisenden Technologien wie modernen Züchtungsmethoden beseitigt werden. So können Fortschritte in der Produktivität und beim Umweltschutz gleichzeitig zu einer nachhaltigen Landwirtschaft beitragen.

Mit freundlichen Grüßen
Ria Schröder

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