Sie erwähnten am 28.03.2023 bei " M. Lanz", dass in alten Häusern ggf. eine Wärmepumpe für den Herbst in KOMBINATION mit einer Gastherme für den kalten Winter angezeigt wäre. Wer soll das bezahlen???

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Frage von Andreas L. •

Sie erwähnten am 28.03.2023 bei " M. Lanz", dass in alten Häusern ggf. eine Wärmepumpe für den Herbst in KOMBINATION mit einer Gastherme für den kalten Winter angezeigt wäre. Wer soll das bezahlen???

Falls also in einem alten, nicht effektiv gedämmten Haus, die Gastherme irreparabel kaputt geht, räumen Sie selbst ein, dass es, um nicht in kalten Wintern im Kalten sitzen zu müssen (die Würde des Menschen ist unantastbar), ggf. notwendig sei auch beim teuren Einbau einer Wärmepumpe ZUSÄTZLICH eine Gasheizung zu betreiben und diese notwendigerweise dann auch einzubauen.

Dies würde die Kosten dieser " Aktion " dann nochmals um 10.000-15.000 € steigern.
Wird dieser zusätzliche Einbau der " neuen " Gastherme dann neben der Wärmepumpe ebenso ( können Sie schon was zur Höher der voraussichtlichen Förderung sagen? )gefördert wie diese?

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Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage an Robert Habeck. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs verschoben. Der Gesetzentwurf wird jetzt nach der Sommerpause im September auf der Tagesordnung des Bundestages stehen und verabschiedet. Die Ampelkoalition ist sich einig, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie zu folgen. Der Inhalt und die Ziele des Heizungsgesetzes bleiben gleich: Der Einbau erneuerbarer Heizungen wird Mieter*innen und Eigentümer*innen vor steigenden Energiekosten bewahren, das Klima schützen, Wirtschaft und Handwerk stärken. Eine enge Anbindung an die kommunale Wärmeplanung macht das Gesetz pragmatischer und schafft für Bürger*innen, Kommunen und Unternehmen Planbarkeit und Verlässlichkeit.

In den Beratungen wurde neben der besseren Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung vor allem mehr Förderung für Menschen mit wenig Einkommen beschlossen. Der Anteil der Förderung an den Investitionskosten wird auf bis zu 70 Prozent erweitert und Mieterinnen und Mieter durch die Deckelung der Kosten geschützt. Den Umstieg auf klimafreundliche Wärme unterstützen wir für alle mit einer Grundförderung von 30 Prozent. Wer vor 2028 umsteigt, erhält einen Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent. Ab 2028 sinkt diese Fördermöglichkeit um 3 Prozentpunkte alle 2 Jahre. Damit setzen wir einen starken Anreiz, beim Klimaschutz Tempo zu machen. Für Menschen mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro gibt es einen einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent. Rund 45 Prozent aller Eigenheimbesitzer*innen liegen unterhalb dieser Einkommensgrenze. Die genannten Boni können addiert werden. In der Summe dürfen sie eine Höhe von 70 Prozent aber nicht übersteigen.

Zusätzlich zur Förderung wird es ein neues Kreditprogramm geben, für zinsvergünstigte Kredite mit langen Laufzeiten. Das Programm wird nicht nur für den Heizungstausch gewährt, sondern auch für andere Klimaschutzmaßnahmen wie Fenstertausch oder Dämmung der Außenwände.

Für Immobilienbesitzer*innen sind Härtefallregelungen und für Mieter*innen Schutzklauseln vorgesehen. In bestimmten Fällen können Eigentümer*innen sogar komplett von der Umbaupflicht befreit werden, wenn etwa eine unbillige Härte nachgewiesen wird. Dies ist der Fall, wenn die Kosten für den Einbau der neuen Heizung nicht innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. Mieter*innen werden vor hohen Kosten geschützt, indem die Umlage der Kosten bei Heizungstausch auf 50 Cent pro Quadratmeter gedeckelt wird. Damit wollen wir sicherstellen, dass durch sinkende Verbrauchskosten mehr eingespart wird als die Kaltmiete steigt - und Mieter*innen damit immer vom Einbau einer klimafreundlichen Heizung profitieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Team Robert Habeck

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