Frage von Frank N. • 10.07.2024
Zu Ihrer Antwort auf due Zulässigkeit vom rückwertslaufenden Stromzähler bei Balkonkraftwerken
Sehr geehrter Herr Habeck,
Herzlichen Danke für Ihre Antwort.
Das diese Zähler übergangsweise rückwärts laufen dürfen, ohne auszutauschen, das ist nicht konkret genug.
Was heisst es, ohne sich strafbar zu machen?
1 Monat, 1 Jahr, 10 Jahre.
Ich bin in der Situation das mein Messstellenbetreiber bereits mit Gericht gedroht hat, sollte ich den Zähler Bus zum Zeitpunkt X, nicht tauschen lasse.
Übergangsweise ist keine Zeitangabe, und es macht schon einen deutlichen Unterschied, ob der eingespeist Strom direkt durch den Rückwertslauf vergütet wird, oder über eine Einspeisevergütung. Wir reden immerhin um einen Unterschied von mindestens 17ct/kWh.
8,2 ct Eispeisevergütung, 25ct direkt über rückwertslauf.
Antwort ausstehend von Robert Habeck Bündnis 90/Die Grünen