Sehr geehrter Herr Korte, werden Sie sich bei der Landesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbots einsetzen?

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Robin Korte
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Frage von Marcus E. •

Sehr geehrter Herr Korte, werden Sie sich bei der Landesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbots einsetzen?

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Die aktuellen Umfrageergebnisse der AfD sowie die Wahl eines Landrates der AfD in Sonneberg und eines Bürgermeisters der AfD in Raguhn-Jeßnitz sehe ich mit großer Sorge. Dass es sich bei der AfD um eine rechtsextreme Partei handelt, ist schon lange vor den jüngsten Parteitagen, die eine Wahlliste mit rechtsextremen Kandidat*innen zur Europawahl aufgestellt haben, deutlich zu erkennen gewesen. Die AfD hetzt gegen gesellschaftliche Minderheiten und verbreitet antisemitische und rassistische Verschwörungserzählungen. Alle Demokratinnen und Demokraten stehen in der Pflicht, menschenverachtenden und demokratiefeindlichen Äußerungen zu widersprechen und sich klar von der AfD abzugrenzen.

Das Parteienverbot ist eines der Instrumente unserer wehrhaften Demokratie, die die Mütter und Väter des Grundgesetzes als Lehre aus der Zeit des NS-Regimes im Grundgesetz verankert haben. Zurecht sind hieran aber hohe Hürden gesetzt. Verboten werden können Parteien, die die freiheitlich demokratische Grundordnung abschaffen wollen. Über das Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Den Verbotsantrag können nur die drei Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung stellen. Für einen Verbotsantrag reicht es allerdings nicht aus, dass sich eine Partei gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung äußert. Es muss auch nachgewiesen werden, dass die Partei in aggressiv-kämpferischer Weise gegen sie vorgeht, nicht nur einzelne Mitglieder. Ein Scheitern eines Parteiverbotsverfahrens könnte die AfD sogar stärken.

Dass die AfD die Grundwerte unserer Demokratie ablehnt, zeigt sie deutlich. Von der AfD geht eine ernstzunehmende Gefahr für unsere Gesellschaft aus. Es ist zu befürchten, dass die rassistischen Äußerungen der AfD als Legitimation für Gewalt angesehen werden können. Deshalb sollten die Verfassungsschutzbehörden die AfD als gesichert rechtsextreme Bestrebung beobachten. Auch wir und viele gesellschaftliche Organisationen werden die Entwicklung der AfD sehr genau beobachten.

Klar ist, dass das Verbot einer rechtsextremen Partei oder Organisation nicht die Ideologie verbieten kann. Deshalb bleibt die Auseinandersetzung in unserer Gesellschaft mit menschenverachtenden Einstellungen sowie dir Solidarität mit Betroffenen von Diskriminierung und rechter Gewalt so wichtig. Alle Demokrat*innen sind aufgefordert, sich entschieden gegen die AfD zu stellen.

 

Es braucht das zivilgesellschaftliche Engagement für unsere Demokratie. In diesem Sinne, vielen Dank für Ihre Anfrage!

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