Wie rechtfertigt die Regierung die sicherlich Millioneninvestition in IT-Systeme zur Speicherung der Geschlechtshistorie (Altfälle) für Polizeiabfragen trotz massiver verfassungsrechtlicher Bedenken?
Sehr geehrter Herr Korte,
ich habe vor über 10 Jahren nach dem TSG-Verfahren mehrere tausend Euro für Gutachten gezahlt, um meine Identität rechtssicher feststellen zu lassen. Das mir damals staatlich zugesicherte Offenbarungsverbot soll nun durch automatisierte Abfragen faktisch ausgehöhlt werden.
1. Wie garantieren Sie den Vertrauensschutz für Menschen, deren Verfahren seit Jahrzehnten abgeschlossen ist?
2. Warum sollen Steuerzahler die Infrastruktur für ihre eigene Diskriminierung finanzieren?
3. Wie bewerten Sie das Risiko einer kostspieligen Rückabwicklung dieser Systeme, falls Gerichte (wie bei Art. 9 DSGVO zu erwarten) die Verfassungswidrigkeit feststellen?
Ich bitte um eine Stellungnahme, warum hier unbescholtene Bürger unter Generalverdacht gestellt werden.
Sehr geehrte Stefanie S.,
vielen Dank für Ihre Frage!
Ich vermute, Sie beziehen sich auf den Verordnungsentwurf des Bundesministeriums des Innern (BMI) zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen. Wir Grünen lehnen diesen Verordnungsentwurf klar ab! Durch die geplanten Änderungen würden Menschen unfreiwillig gegenüber Behörden geoutet. Eine Weitergabe von sensiblen, personenbezogenen Daten und insbesondere auch dem Deadname von trans* Personen ist nicht nur datenschutzrechtlich höchst fragwürdig, sondern auch ein Eingriff in die Grundrechte davon betroffener Menschen.
Bereits im vergangenen Jahr haben wir diese Verordnung im Bundesrat blockiert. Sie wurde von der Tagesordnung genommen als absehbar war, dass keine Mehrheit zustande kommt. Auf Anfrage der Grünen Bundestagsabgeordneten Nyke Slawik wurde im März dieses Jahres bekannt, dass das BMI trotzdem und trotz der großen Kritik aus der Zivilgesellschaft und von Verbänden weiter an dem Entwurf festhält. Wir Grüne kritisieren das und positionieren uns klar dagegen.
Als Landtagsabgeordneter in Nordrhein-Westfalen bin ich zwar nicht persönlich an Bundesabstimmungen zu diesem Thema beteiligt, dennoch teile ich den Protest der Zivilgesellschaft und meiner Grünen Bundestagskolleg*innen gegen das geplante Meldewesen von Innenminister Dobrindt. Da ich aber kein Bundespolitiker bin und vor allem weil wir Grünen in Berlin nicht Teil der Bundesregierung sind, kann ich die Frage, wie die Regierung ihre Pläne rechtfertigt, nicht beantworten. Diese Frage müssten Sie direkt an die Bundesregierung oder die regierungstragenden Fraktionen von CDU/CSU und SPD adressieren.
Ihre konkreten Fragen finde ich sehr berechtigt. Das BMI hat bis heute nicht überzeugend darlegen können, weshalb die Behörden die alten Daten überhaupt benötigen.
Ich kenne auch keine Kostenschätzungen für die geplanten Veränderungen. Wichtiger als die Kosten sind mir in der Argumentation gegen die Verordnung aber das Selbstbestimmungsrecht der Menschen und der Schutz von sensiblen Daten und damit einhergehend auch der Schutz von vulnerablen Gruppen in unserer Gesellschaft. Seien Sie versichert, dass die Grünen sich weiterhin für den Schutz der queeren Community und gegen die Einführung der Verordnung von Innenminister Dobrindt stark machen werden!
