Frage an Roderich Kiesewetter bezüglich Lobbyismus & Transparenz

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Roderich Kiesewetter
CDU
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Frage von Simon K. •

Frage an Roderich Kiesewetter von Simon K. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Sehr geehrter Herr Kiesewetter,
was halten Sie von einem Lobbyregister und, falls Sie es ablehnen: warum?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Klanke,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich stehe einem sinnvoll ausgestalteten Lobbyregister offen gegenüber.

Ziel der Ausgestaltung ist es, größtmögliche Transparenz herzustellen und gleichzeitig das in Artikel 38 GG festgelegte freie Mandat eines jedes Abgeordneten zu gewährleisten.

Wichtig ist es hierbei besonders, daß es Interessensvertretern - seien dies nun Einzelpersonen oder auch Unternehmen - aus den Wahlkreisen der jeweiligen Abgeordneten weiterhin uneingeschränkt möglich ist, für Ihre Interessen bei ihrem Wahlkreisabgeordneten vorzubringen.

In der letzten Woche wurde am 11. September über die Einführung eines Lobbyregisters debattiert.

In diesem Register werden eingetragen:

a) Name und Sitz der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter,

b) Interessenbereich und Beschreibung der Tätigkeit,

c) Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsführung bei juristischen Personen,

d) Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen,

e) Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen,

f) Angaben zu Auftraggebern für welche Interessenvertretung betrieben wird, wenn die Interessenvertretung Fremdinteressen betrifft,

g) Anzahl der Beschäftigten in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind,

h) Daten zu den jährlichen finanziellen Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung (ohne Personalkosten) in Stufen von jeweils 10.000 Euro,

i) Offenlegung von Zuwendungen, Zuschüssen oder Spenden in Stufen von jeweils 10.000 Euro, sofern jeweils ein Betrag von 20.000 Euro überschritten wird,

j) Offenlegung von Jahresabschlüssen oder Rechenschaftsberichten von juristischen Personen, falls keine handelsrechtliche Offenlegungspflichten bestehen,

k) Angabe eines anerkannten Verhaltenskodex.

Diese Eintragungspflicht trifft alle Interessenvertreter, auch solche die im Rahmen von Netzwerken, Internet-Plattformen oder anderen Formen kollektiver Tätigkeiten Interessenvertretung betreiben. Bei den anzugebenden Inhalten wären künftig auf angemessene Weise Rückschlüsse auf die Intensität der Interessenvertretung möglich. Die Regelung sieht allerdings auch Auskunftsverweigerungsrechte zu finanziellen Angaben vor.

Verstöße gegen die Eintragungspflicht sind bußgeldbewährt (bis zu 50.000 €). Die Summe orientiert sich an der Höhe von Ordnungsgeldern, die maximal gegenüber Abgeordneten im Rahmen von Verstößen gegen die bestehenden Verhaltensregeln für Abgeordnete verhängt werden könnten (1/2 Jahresdiät).

Ich stehe hinter der Initiative der Großen Koalition und spreche mich für die Einführung eines solchen Lobbyregisters aus.

Mit den besten Grüßen

Ihr Roderich Kiesewetter

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