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Wozu braucht es das Gebäudemodernisierungsgesetz?

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Ruppert Stüwe
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Frage von Matthias D. •

Wozu braucht es das Gebäudemodernisierungsgesetz?

Sehr geehrter Herr Stüwe,

mit dem Gebäudeenergiegesetz gibt es eine einfache Regelung, die den Neueinbau fossiler Heizungen begrenzt und damit CO2-Emissionen eindämmt. Diese Begrenzung soll nun durch das Gebäudemodernisierungsgesetz entfallen – obwohl die Emissionen derzeit zu hoch sind. Verfehlt Dtl. die Emissionsgrenzen, wird es einen Ausgleich an die EU zahlen müssen.

Mutmaßlich amortisiert sich eine Wärmepumpe zwar durch niedrigere Verbrauchskosten; ein verlässlicher Vergleich der Verbrauchskosten ist lt. Gesetzentwurf jedoch kaum möglich. Zudem zahlen Vermieter die Anschaffungskosten, Mieter dagegen die Verbrauchskosten. Selbst eine Beteiligung der Vermieter an Mehrkosten für CO2-Emissionen kann nicht sicherstellen, dass Vermietern eine fossile Heizung nicht günstiger scheint.

„Freiheit im Heizungskeller“ verursacht also CO2-Emissionen und reißt damit eine empfindliche Lücke in künftige Bundeshaushalte. Welcher Nutzen steht diesen enormen Risiken und drohenden Kosten gegenüber?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Frage hier bei Abgeordnetenwatch.de

Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass die teils hitzigen Debatten der vergangenen Monate rund um das Thema Heizen bei vielen Menschen zu großer Verunsicherung geführt haben. Um möglichst schnell für Klarheit, Planbarkeit und Verlässlichkeit zu sorgen, hat die Bundesregierung nun das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) auf den Weg gebracht. Damit setzen wir den Koalitionsvertrag um, der vorsah, das bisherige Gesetz in seiner jetzigen Form abzuschaffen und durch eine neue Regelung zu ersetzen.

Die Einigung auf dieses neue Gesetz beweist, dass wir als Koalition gut zusammenarbeiten und uns auch bei komplexen Sachverhalten pragmatisch einigen. Mit Blick auf das Heizungsgesetz der Ampelregierung müssen wir einräumen, dass manche Regelungen teils zu komplex und bürokratisch waren. Für große Teile der Bevölkerung war dieser Ansatz nicht überzeugend. Und das hat sich auch im Wahlergebnis der vorgezogenen Neuwahl des Bundestages gezeigt.

Erfolgreicher Klimaschutz funktioniert nur mit den Menschen und durch echte Akzeptanz in der Bevölkerung. Indem nun auch wieder der neue Einbau von fossilen Gas- und Ölheizungen erlaubt sein wird, geben wir den Eigentümern mehr Auswahl beim Heizungstausch. Dieses „Mehr“ an Entscheidungsfreiheit bedeutet aber auch ein „Mehr“ an Eigenverantwortung und Risikoübernahme. Denn die Entscheidung für eine fossile Heizung geht für den Einzelnen auch mit einem beträchtlichen finanziellen Risiko einher. Die neue Entscheidungsfreiheit bedeutet auch nicht, dass wir den Klimaschutz nun dem Zufall überlassen. Im Gegenteil: Unser wichtigster Hebel zur Erreichung der Klimaziele ist eine zielgerichtete finanzielle Förderung beim Umstieg auf klimaneutrale Heizformen mit einer starken Lenkungswirkung. Wir sagen ganz deutlich, dass klimaneutrale Lösungen wie die Wärmepumpe langfristig besser für das Klima und den Geldbeutel sind. 

Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist bis mindestens zum Jahr 2029 sichergestellt, während der Einbau von Öl- und Gasheizungen staatlich nicht gefördert wird. Um auch kommunale Lösungen wie die Fernwärme voranzutreiben, wird zudem die Förderung für den Aus- und Umbau klimafreundlicher Wärmenetze (BEW) deutlich aufgestockt und gesetzlich festgeschrieben. Wir werden außerdem weiterhin die Rahmenbedingungen verbessern, damit Strom günstiger wird. Zum Beispiel durch die Senkung der Netzentgelte, den Ausbau und die Digitalisierung der Stromnetze und den weiteren Ausbau von Windkraftanlagen und Photovoltaik.

Wer sich trotz dieser massiven Unterstützung künftig für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, den weisen wir auf die Folgekosten hin, für die es keine staatliche Entlastung geben wird – das ist schlicht nicht finanzierbar. Fossiles Heizen unterliegt – wie wir gerade im Iran sehen – immer den finanziellen Risiken eines unberechenbaren Weltmarktes. Durch den steigenden CO2-Preis werden fossiles Öl und Gas absehbar teurer.

Zudem sieht das Gesetz eine „Bio-Treppe“ vor: Wer künftig eine neue Öl- oder Gasheizung einbaut, trägt die Verantwortung, einen steigenden Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und muss ab 2029 verpflichtend einen Anteil von mindestens 10 Prozent CO2-neutraler Brennstoffe (wie Biomethan oder E-Fuels) nutzen. Dieser Pflichtanteil wird bis zum Jahr 2040 in gesetzlich definierten Schritten weiter spürbar ansteigen (Ab 2030 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent). Ab 2045 gilt im gesamten Gebäudesektor Klimaneutralität – neue Gebäude müssen sogar schon bis spätestens 2030 klimaneutral sein. 

Darüber hinaus werden die Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl über eine moderate Grüngasquote ab dem Jahr 2028 verpflichtet, bis zu einem Prozent klimafreundliche Gase oder Heizöle beizumischen, um bis 2030 mindestens 2 Millionen Tonnen CO2 einzusparen.

Während wir den Eigentümern bei der Wahl der Heizung diese Abwägungsfreiheit einräumen, haben wir in den Verhandlungen einen starken Schutz für Mieterinnen und Mieter durchgesetzt. Das war und ist für uns als SPD ein zentraler Punkt. Zum ersten Mal werden Vermieter substanziell an den Nebenkosten beteiligt.

Konkret bedeutet das bei neu eingebauten fossilen Heizungen: Ab dem 1. Januar 2028 werden sowohl die anfallenden CO2-Kosten als auch die Gasnetzentgelte jeweils zur Hälfte zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Ebenso teilen sich beide Parteien die Kosten für den Anteil an biogenen Brennstoffen, der durch die Biotreppe vorgeschrieben wird in den ersten drei Stufen hälftig. Wichtig ist uns dabei auch, dass selbstversorgende Mieter, beispielsweise in Einfamilienhäusern oder Wohnungen mit Gasetagenheizungen, in Höhe dieser neuen Kostentragungspflichten des Vermieters einen direkten Erstattungsanspruch erhalten. 

Neben der sozialen Gerechtigkeit weichen wir auch von unseren verbindlichen Klimazielen nicht ab. In den nun anstehenden parlamentarischen Verhandlungen werden wir sicherstellen, dass wir ein verfassungskonformes Gesetz verabschieden. Das bedeutet ganz konkret, dass wir gewährleisten, dass die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes (KSG) sowie die Vorgaben zum Klimaschutz, die sich aus dem Grundgesetz (GG) ergeben, vollständig erfüllt werden. Sollte zudem eine Evaluierung im Jahr 2030 zeigen, dass der Gebäudesektor sein Klimaziel verfehlt, werden wir konsequent nachsteuern. Doch auch vorher behalten wir die Entwicklung genau im Blick, um Mieterschutz, Versorgungssicherheit und Resilienz, aber auch Klimaschutz und Bezahlbarkeit sicherzustellen.

Ich hoffe, diese Zusammenfassung bietet Ihnen einen gut verständlichen Überblick über den neuen Weg, den wir einschlagen. Wir werden den Gesetzentwurf in den kommenden Wochen im Parlament genau beraten. Dabei prüfen wir sehr sorgfältig, wie wir das Gesetz so weiterentwickeln, dass es in der Praxis sinnvoll für alle umsetzbar ist und für die kommenden Jahre verlässliche Planungssicherheit im Heizungskeller schafft.

Mit freundlichen Grüßen

Ruppert Stüwe

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