Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Christoph M. bezüglich Wirtschaft
Wie werden Verluste der Aktionäre derer Gesellschaften die sich durch Kapitalerhöhung, bzw Genehmigung des bedingtetn Kapitals Gelder aus dem Fond bedienen ausgeglichen? IMO stellt sich dies als eine dem Staat zurechenbare Handlung die sich gegebenfalls als enteignungsgleich auswirkt dar. Dem Rettungspaket fehlt jede Ausgleichsregel.
Sehr geehrter Herr Meyer,
vielen dank für Ihre Anfrage.
Tatsächlich ist es so, dass bei der Annahme staatlicher Hilfe seitens einer Bank die normalen Regelungen über Kapitalerhöhungen außer Kraft gesetzt sind. Es bedarf somit keiner Hauptversammlung, die dies beschließen müsste. Somit kann man tatsächlich davon sprechen, dass die Aktien der Altaktionäre weniger wert werden. Zusätzlich sind ja auch Dividenden zeitweise ausgeschlossen, wenn die Bank das Hilfspaket in Anspruch nimmt. Allerdings ist die Betrachtung als Enteignung durch den Staat oder eine Analogie hierzu wohl ausgeschlossen, weil das verursachende Verhalten nicht das staatliche Angebot, sondern die Entscheidung der Bank ist, die Hilfe anzunehmen. Wenn es überhaupt Ansprüche geben könnte, dann in diesem Verhältnis.
Ein Anspruchsteller wird sich zudem aber mit einem hypothetischen Kausalverlauf auseinandersetzen müssen. Denn die Bank nimmt die Hilfe ja deswegen in Anspruch, weil sie ohne die Hilfe in Überlebensschwierigkeiten geriete. Es ist auch nicht vermittelbar, dass der Bürger erst das Überleben der Bank mit seinen Steuergeldern sichern soll und dann auch noch die Verluste der Aktionäre (die diese auch wegen des schlechten Zustandes der Bank hätten).
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing, MdB