Die Nachzahlungen betreffen nur (klassische) Beihilfenachzahlungsansprüche, aber eben keine Ansprüche auf die sogenannte Pauschale Beihilfe zur GKV, denn diese zu wählen, wird ja erst ab dem 1.1.2024 ermöglicht.
Frage von Thomas M. • 26.07.2023
Antwort von Sabine Friedel SPD • 05.09.2023
Frage von Steffi G. • 07.07.2023
Antwort von Sabine Friedel SPD • 28.08.2023
Mit den Anpassung bei der Beihilfe und den Zuschlägen haben wir in Sachsen ein Modell kreiert, das einen sicherlich innovativen Weg geht, aber das Ziel doch erreicht und dabei alle verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllt.
Frage von Vivian H. • 05.07.2023
Antwort von Sabine Friedel SPD • 05.07.2023
Ja, das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz wurde heute beschlossen. Die pauschale Beihilfe tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft.
Frage von Markus Z. • 04.07.2023
Antwort von Sabine Friedel SPD • 05.07.2023
Die Nachzahlungen aufgrund der Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Zahlungen, die "on top" auf die neue Besoldung 2023 hinzukommen.
Frage von Steffi G. • 28.06.2023
Antwort von Sabine Friedel SPD • 05.07.2023
Insofern betrifft die Nachzahlungen nur die entsprechenden Gruppen, die auch durch die Rechtsprechung des BVerfG betroffen sind.
Frage von Thomas M. • 21.06.2023
Antwort von Sabine Friedel SPD • 28.06.2023
Heute hat das Präsidium die Tagesordnung der Plenarsitzung für den 5. Juli festgelegt.