EU-Chatkontrolle verhindern und Bürgerrechte wahren?!

Sanae Abdi, MdB
Sanae Abdi
SPD
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Frage von Andre K. •

EU-Chatkontrolle verhindern und Bürgerrechte wahren?!

Sehr geehrte Frau Abdi,

die Verhandlungen zur EU-Chatkontrolle stehen kurz vor der Entscheidung. Das Gesetz sieht vor, private Chats ohne konkreten Verdacht automatisiert zu durchsuchen, was erhebliche verfassungsrechtliche Fragen aufwirft. Da die Abstimmung noch aussteht, kann Deutschland das Vorhaben jetzt noch verhindern. Da eine deutsche Enthaltung wie eine Gegenstimme wirkt, liegt die Verantwortung direkt bei der Bundesregierung.

Als Bürger habe ich folgende Fragen an Sie:

1. Welche konkrete Weisung erteilt die Bundesregierung der Vertretung in Brüssel für die Abstimmung: Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung?

2. Warum blockiert das Innenministerium den Entwurf nicht endgültig, obwohl die SPD-Justizministerin Stefanie Hubig klarstellt, dass eine anlasslose Chatkontrolle im Rechtsstaat tabu sein muss?

3. Setzen Sie sich in der SPD-Fraktion dafür ein, dass die digitale Privatsphäre der Bürger uneingeschränkt geschützt bleibt?

Über eine konkrete Antwort freue ich mich sehr.

MfG

Sanae Abdi, MdB
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Fragen zur sogenannten Chatkontrolle.

Die konkreten Weisungen der Bundesregierung an die deutsche Vertretung in Brüssel sind differenzierter als eine einfache Vorgabe von Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung. Die Bundesregierung befürwortet grundsätzlich den derzeit verhandelten Ansatz, der insbesondere die freiwillige Aufdeckung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs ermöglicht. Zugleich ist für uns klar, dass keine anlasslose Kontrolle privater Kommunikation stattfinden und verschlüsselte Kommunikation nicht aufgebrochen werden darf.

Der derzeit verhandelte Entwurf wird von der Bundesregierung daher nicht grundsätzlich blockiert. Er unterscheidet sich zudem vom Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft aus dem vergangenen Jahr, zu dem sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig kritisch geäußert hatte. Im laufenden Trilog wird derzeit an einem Kompromiss gearbeitet, der sowohl einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen als auch den Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation gewährleistet.

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt das Ziel, die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs wirksam zu bekämpfen und sexualisierte Gewalt an Kindern konsequent zu verfolgen. Voraussetzung dafür sind aus unserer Sicht eine klare Rechtsgrundlage und ein koordiniertes europäisches Vorgehen. Gleichzeitig muss der Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation gewahrt bleiben. Eine anlasslose Kontrolle privater Kommunikation sowie das Aufbrechen Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation lehnen wir ab.

Mit freundlichen Grüßen

Sanae Abdi

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