Halten Sie die Förderung von eKfz für eine Maßnahme neben anderen, um die Klimaziele zu erreichen? Würden Sie dafür die Nutzung von §3 EmoG mittragen?
Guten Tag Herr Kappe,
um eKfz zu fördern hat der Bundestag 2015 auf Vorschlag der CDU/SPD-Regierung das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) beschlossen. Nach §3 Abs. 4 dieses Gesetzes können danach Parkplätze ohne Ladeinfrastruktur für eKFz bevorrechtigt werden. In der Gesetzesbegründung heißt es dazu: "Auch soll die Möglichkeit geschaffen werden, Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge ohne besondere Anbindung an die Ladeinfrastruktur z. B. an besonders verkehrsgünstigen Orten (z.B. Innenstädte, Einkaufsstraßen) vorzuhalten, um Anreize dafür zu setzen, dass Innenstädte vermehrt mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen befahren werden.“
Würden Sie einen Vorschlag mittragen, mit dem 20 % der öffentlichen Parkplätze innerhalb des Ring 1 und in den Centren der Bezirke für eKfz privilegiert werden?
