Wann setzt die Bundesregierung endlich die amtsangemessene Alimentation um

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Sascha Lensing
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Frage von Markus E. •

Wann setzt die Bundesregierung endlich die amtsangemessene Alimentation um

Sehr geehrter Herr Lensing,

der Bund ist seit 2020, trotz Eingeständnis der verfassungswidrigen Besoldung, nicht in der Lage gewesen eine amtsangemessene Alimentation umzusetzen.

Mehrere Referentenentwürfe sind der Diskontinuität zum Opfer gefallen. Ein Gesetzentwurf der aktuellen Regierung liegt seit April 26 vor, der laut Herrn Dobrindt in wenigen Wochen umgesetzt werden sollte. Das letzte Versprechen war, dass nach der Sommerpause, noch im September, die Umsetzung erfolgen sollte. Nun haben wir Oktober und passiert ist wieder nichts.

Wertschätzung ist was anderes, da die Regierungen schlicht der Beamtenschaft ihr verfassungsmäßiges Recht vorenthält sowie in bisherigen Referentenentwürfen, zumindest verfassungsmäßig fragwürdige Sonderwege versucht einzuführen (siehe fiktives Partnereinkommen).

Lt. Frau Machalet (SPD-Fraktion), soll das Vorhaben im November in die Kabinettsbefassung gehen.

Ich bitte um Ihre Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

M.E.

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Antwort von AfD

Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur seit Jahren ausstehenden Umsetzung einer amtsangemessenen Alimentation der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten.

Ich kann Ihren Unmut über die wiederholten Verzögerungen gut nachvollziehen. Die amtsangemessene Alimentation ist keine freiwillige Leistung des Dienstherrn, sondern eine verfassungsrechtliche Verpflichtung aus Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu bereits im Jahr 2020 grundlegende Maßstäbe formuliert.

Umso unbefriedigender ist es, dass auch im Oktober 2026 noch keine abschließende gesetzliche Neuregelung vorliegt. Wer über Jahre hinweg auf eine verfassungskonforme Besoldung wartet, darf von der Bundesregierung mehr erwarten als immer neue Ankündigungen.

Der Referentenentwurf vom 14. April 2026 liegt zwar vor. Ein verbindlich bestätigter Termin für die Verabschiedung des Gesetzes ist mir jedoch derzeit nicht bekannt. Die von Ihnen angesprochene mögliche Kabinettsbefassung im November wäre ein weiterer Schritt, aber noch keine abgeschlossene Umsetzung. Auch danach wären das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren und die Verkündung erforderlich.

Kritisch sehe ich zudem, wenn eine verfassungsgemäße Alimentation durch rechnerische Annahmen über ein fiktives Partnereinkommen hergestellt werden soll. Entscheidend muss sein, dass die gewählte Regelung den verfassungsrechtlichen Anforderungen tatsächlich genügt. Die konkrete Ausgestaltung ist deshalb sorgfältig zu prüfen.

Aus meiner Sicht muss die Bundesregierung nun endlich einen belastbaren Zeitplan vorlegen und eine rechtssichere Regelung schaffen. Dabei müssen auch die Auswirkungen auf zurückliegende Besoldungszeiträume und mögliche Nachzahlungsansprüche berücksichtigt werden.

Ich werde die weitere Entwicklung im parlamentarischen Verfahren aufmerksam verfolgen. Sollte sich die Kabinettsbefassung erneut verzögern, ist auch eine gezielte parlamentarische Nachfrage zum Umsetzungsstand und zu den Gründen der Verzögerung angezeigt.

Die Beamtinnen und Beamten haben Anspruch auf eine verfassungskonforme Besoldung. Die Erfüllung dieser Verpflichtung darf nicht dauerhaft aufgeschoben werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Sascha Lensing, MdB
Mitglied des Deutschen Bundestages

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