Ist bei der fast übermenschlichen Belastung durch Bundestagsmandat und freiberufliche Tätigkeit schon einmal einer Ihrer Mandanten "auf der Strecke geblieben"?

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Sebastian Brehm
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Frage von Willi R. •

Ist bei der fast übermenschlichen Belastung durch Bundestagsmandat und freiberufliche Tätigkeit schon einmal einer Ihrer Mandanten "auf der Strecke geblieben"?

Freiberufliche Tätigkeit ist nicht nebenher zu machen. Das Bundestagsmandat ist eigentlich ein Vollzeitjob. Dazu noch die Geschäftsführung in drei Gesellschaften. Dass diese Tätigkeiten gleichzeitig optimal ausgefüllt werden können, ist nicht wahrscheinlich.

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Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch.de vom 19. September 2021 zu dem Thema Vereinbarkeit von Bundestagsmandat und meinen Nebentätigkeiten. Gerne nutze ich die Gelegenheit Ihnen zu antworten.

Als Mitglied des Finanzausschusses ist und war es mir von Anfang an wichtig, den Bezug zur Praxis nicht zu verlieren, damit ich diese allgemeinen Erfahrungswerte aus der Praxis in die Arbeit im Deutschen Bundestag mit einbringen kann. Das habe ich auch von Anfang an so kommuniziert. Das war aber auch immer Grundlage der Politik der Union. Der ebenfalls oftmals geäußerten Kritik, es wären nicht genug Fachleute im Parlament, wollte ich immer entschieden entgegen treten. Diese Fachkenntnisse kann meiner Überzeugung nach nur aufrechterhalten werden, wenn ein Abgeordneter während seiner Mandatsausübung sensibilisiert für die Praxis bleibt. Dies kann nicht dadurch erreicht werden, dass eine fachspezifische Nebentätigkeit zum Start der Mandatsausübung aufgegeben wird, sondern indem man ständig am Ball bleibt - das gilt gerade in der Steuergesetzgebung. Es sollte jedoch selbstverständlich sein, dass man aus der Abgeordnetentätigkeit keinerlei Vorteile für die selbständige Tätigkeit annimmt. Es muss aus meiner Sicht daher bei der Betrachtung darauf geachtet werden, was der Abgeordnete vor seiner Tätigkeit im Deutschen Bundestag gearbeitet hat und man sollte stark sensibilisiert sein, welche Tätigkeiten er während der Abgeordnetentätigkeit neu aufgenommen hat. Gerade diesen Aspekt konnten wir in der Umsetzung der neuen Transparenzregeln des Deutschen Bundestages, insbesondere der CDU/CSU-Bundestagsfraktion umsetzen. Das halte ich für richtig und habe das auch von Anfang an unterstützt.

Lassen sie mich diese Argumentation noch um eine persönliche Sichtweise anreichern. Es gilt allgemein das Verständnis, dass Bundestagsabgeordnete Experten auf ihrem Gebiet sein sollen. Viele der Abgeordneten können diese Expertise erst wahrnehmen, wenn sie sich mit  entsprechend hohem Zeitaufwand in eine Thematik während ihrer Wahlperiode eingelesen und eingearbeitet haben. Die Systematik von Finanzen, speziell der Steuern, ist nicht ohne Grund eines der schwierigsten Gebiete, über die der Bundestag Entscheidungen treffen muss. Hier ist Spezialwissen aus meiner Sicht nicht einfach zu erwerben, ohne den beruflichen Hintergrund.

Mir ist es durch meine berufliche Tätigkeit vor dem Abgeordnetenmandat aber auch während des Mandates als Steuerberater möglich, diese Einarbeitung und Recherche von Themen zur Beurteilung von Fragen schnell vorzunehmen. Dadurch bin ich sofort in der Lage, anstehende Gesetzesvorhaben und auch innovative Neuerungen ohne Einarbeitungszeit zu beurteilen. Diese Zeitersparnis kann ich für eine wesentliche intensivere inhaltliche Auseinandersetzung mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Bundestag nutzen. Es ergibt sich ein wesentlich zeiteffizienteres Arbeiten mit Fokus auf das Wesentliche. Dies ermöglicht es mir im Umkehrschluss ebenso wieder, meiner Nebentätigkeit Zeit einzuräumen, um aus der Praxis zu lernen. Seien Sie an dieser Stelle versichert, dass es seit über 30 Jahren meine besondere Leidenschaft ist, politisch intensiv zu arbeiten. Das unterstreicht meine langjährige Tätigkeit in führender Position in der Kommunalpolitik. Aber auch im Bundestag arbeite ich mit voller Leidenschaft und 100%tigem Einsatz. Mit über hundert gehaltenen Reden im Deutschen Bundestag in der letzten Wahlperiode war ich an Platz zwei der meist gehaltenen Reden im Bundestag. Zudem ich konnte zahlreiche Gesetzesvorhaben als verantwortlicher Berichterstatter bearbeiten und begleiten. Das wird sich auch in dieser Wahlperiode - wenn auch in einer Oppositionsrolle - so fortsetzen. Gerade in der Corona-Pandemiezeit konnte ich und kann auch weiterhin darüber hinaus meine Erfahrungen mit der Beantragung von Hilfen in meine tägliche Arbeit als Bundestagsabgeordneter einbringen und für die Kolleginnen und Kollegen und viele Bürgerinnen und Bürger immer für alle Fragen und Videokonferenzen in ihrem Wahlkreis zur Verfügung stehen.

Der Zeitaufwand, um angesprochene Umsätze zu erwirtschaften ist nicht eindeutig beantwortbar. Viele der Mandate meiner Kanzlei, die in die Summe einfließen, werden im Namen meiner Kanzlei von meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (inklusive angestellter Berufsträger) eigenverantwortlich und selbständig erwirtschaftet. Weil sie gerade in meinem Namen erzielt werden, müssen Sie auch von mir bei meinen Nebeneinkünften angegeben werden. Diese wertvolle Arbeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hält mir den Rücken frei für meine politische Leidenschaft. Da die Ausübung meines Mandats, ebenso wie die Tätigkeit als Steuerberater mir besondere Erfüllung bringt, messe ich nicht die Zeit, um meiner Arbeit gewissenhaft nachzukommen. Es wäre mir sehr arg, wenn es hier zu einer nicht sachgerechten Bearbeitung eines Sachverhalts - egal in welcher Tätigkeit - kommen sollte. Bislang ist mir nicht bekannt, dass „etwas auf der Strecke geblieben ist“, wie Sie das formulieren. Ich arbeite mit Leidenschaft und Akribie an den mir aufgetragenen Themen und werde das auch in Zukunft weiter tun. Es ist für mich eine Selbstverständlichkeit meiner Aufgabe im Deutschen Bundestag und auch in der Steuerkanzlei mit vollem Einsatz gerecht zu werden.                

Abschließend möchte ich erwähnen, dass es keinerlei Überschneidung meiner Arbeit im Deutschen Bundestag mit den Interessen der von mir vertretenen Mandanten gibt. Das Gegenteil ist der Fall. Meine Kanzlei vertritt in der dritten Generation mittelständische Firmen aus meiner Heimatregion Nürnberg. Die allgemeinen Erfahrungen aus der Praxis sind unverzichtbar und wertvoll für die Sacharbeit, insbesondere im Finanzausschuß und im Parlament. Das ist einer sachgerechten Besteuerung in Deutschland dienlich.

Ich hoffe ich konnte Ihr Anliegen beantworten und stehe für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung. Bleiben Sie gesund.

Herzliche Grüße                                          

 

Sebastian Brehm, MdB

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