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Wie bewerten Sie den aktuellen Entwurf zur Besoldung der Bundesbeamten aus verfassungsrechtlicher Sicht?

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Sebastian Fiedler
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Frage von Thomas W. •

Wie bewerten Sie den aktuellen Entwurf zur Besoldung der Bundesbeamten aus verfassungsrechtlicher Sicht?

Sehr geehrter Herr Fiedler,

Fachleute und Richter, z. B. Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, haben öffentlich massive Zweifel daran geäußert, dass die Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens rechtskonform ist. Möglicherweise verstößt das geplante Vorgehen der Bundesregierung, gegen Art. 33 Abs. 5 GG. Besteht die Möglichkeit, zeitnah eine Überprüfung des Referentenentwurfes durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages vornehmen zu lassen?

Aufgrund Ihrer Vergangenheit als Polizeibeamten (möglicherweise auch im Schichtdienst), sollten Sie die Situation der Kollegen und Ihrer Familien aus eigener Erfahrung kennen.

Vorab vielen Dank!

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die von Ihnen aufgeworfen Kritik ist mir vollständig bekannt. Ich kann sie sehr gut nachvollziehen. Gemeinsam mit unserem Fraktionsvorsitzenden Matthias Miersch hatte ich hierzu bereits ein ausführliches Gespräch mit dem Vorsitzenden des Deutschen Beamtenbundes.

Der aktuelle Verfahrensstand stellt sich derzeit wie folgt dar: Der Referentenentwurf befindet sich noch in der Sphäre der Bundesregierung und wird dort möglicherweise auch noch Änderungen erfahren. Nach den Stellungnahmen der Länder und Verbände, der Kabinettbefassung und einer ersten Stellungnahme des Bundesrates folgt die Zuleitung an den Bundestag. Im Rahmen der dann stattfindenden parlamentarischen Beratung werden wir uns auch mit den von Ihnen aufgeworfenen Fragen intensiv befassen. Unter anderem werden wir im federführenden Innenausschuss eine Sachverständigenanhörung durchführen, in der das von Ihnen kritisierte fiktive Partnereinkommen natürlich eine zentrale Rolle spielen wird.

Seien Sie gewiss, dass ich mich für eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Beamtenalimentation einsetzen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Fiedler, MdB

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