Werden Sie dem Beitragsstabilisierungsgesetz zustimmen, und dadurch dazu beitragen, dass es ca. 25% weniger Psychotherapieplätze für gesetzlich versicherte geben wird?
Sehr geehrter Herr Hartmann, Ihnen dürfte mittlerweile bekannt sein, dass durch die geplante Bugdetierung der psychotherapeutischen Leistungen ca. 25% der Therapieplätze für gesetzlich Versicherte wegfallen werden. Dies wird sowohl zu einer weiteren Verschlechterung der Versorgungslage, sondern auch zu steigenden Kosten durch Chronifizierung, Klinikaufenthalte, Erwerbsminderungsrente und Co. führen. Nebenbei stehen durch die Pläne die Existenzen vieler PsychotherapeutInnen auf dem Spiel. Die Wartezeiten auf einen Therapieplatz haben sich bereits jetzt deutlich verlängert. Zahlreiche ambulante Praxen haben seit März keinerlei Planungssicherheit mehr und kommen langsam an ihre Grenzen. Kommenden Freitag soll darüber ja abgestimmt werden. Dass das Interesse an dem Thema auch in der Bevölkerung groß ist, zeigt neben der Bundestagspetition auch zahlreiche Protestaktionen und Demonstrationen. Wie werden Sie abstimmen, bzw. was werden Sie tun, um die Versorgung in Ihrem Wahlkreis zu sichern?
Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre eindrückliche Schilderung Ihrer Sorge um die psychotherapeutische Versorgung vor Ort.
Die gesetzliche Krankenversicherung steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Ohne Reformen drohen weiter steigende Zusatzbeiträge und Defizite in Milliardenhöhe. Zugleich bleibt für mich klar: Die Stabilisierung der GKV darf nicht einseitig auf Kosten der Patientinnen und Patienten oder der ambulanten Versorgung erfolgen. Entscheidend ist, die Finanzierungsbasis zu stabilisieren und zugleich die Versorgungssicherheit vor Ort im Blick zu behalten
Im Jahr 2020 haben wir Zuschläge für Kurzzeittherapien in der ambulanten Psychotherapie eingeführt. Ziel war es, die Wartezeiten auf einen Therapiebeginn zu verkürzen. Die Finanzkommission empfiehlt, die Zuschläge zu streichen, weil sie keinen messbaren Effekt auf die Versorgung psychisch Erkrankter haben. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung folgt dieser Empfehlung.
Im Zusammenhang mit den weiteren geplanten Maßnahmen im Bereich der Psychotherapie und der Entscheidung der Selbstverwaltung, die Honorare abzusenken, könnte u.U. eine übermäßige Belastung in diesem Versorgungsbereich entstehen. Wir haben deshalb im Rahmen der parlamentarischen Beratungen sehr genau geprüft, ob es im Ergebnis zu ungewollten Einschränkungen bei der Versorgung kommen könnte.
Nach der Einschätzung unseres gesundheitspolitisches Sprecher Dr. Christos Pantazis wird durch die Streichung der Angemessenheitsprüfung keine gesetzliche Mindestvergütung für psychotherapeutische Leistungen abgeschafft.
Vielmehr entfällt die bisherige Angemessenheitsprüfung nach § 87 Abs. 2c Satz 8 SGB V. Diese Prüfung sollte ursprünglich sicherstellen, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei voller Auslastung ein Einkommen erzielen können, das mit dem anderer fachärztlicher Gruppen vergleichbar ist.
In den vergangenen Jahren hat dieses Instrument jedoch wiederholt zu Honorarabsenkungen geführt - zuletzt im März 2026 mit einer Absenkung der Vergütung für Therapiestunden um 4,5 Prozent. Künftig sollen genau solche nachträglichen Honorarabsenkungen, Honorarverschiebungen zwischen Facharztgruppen oder Rückforderungen vermieden werden.
Zudem gilt:
- Die gemeinsame Selbstverwaltung bleibt weiterhin verpflichtet, eine angemessene Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen sicherzustellen.
- Die bislang für die Psychotherapie vorgesehenen Vergütungsmittel sollen auch nach der Rückführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) der psychotherapeutischen Versorgung erhalten bleiben und nicht auf andere Fachgruppen verlagert werden.
- Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nehmen weiterhin an den jährlichen Vergütungsanpassungen über den Orientierungswert teil.
Unabhängig davon haben wir die Sorgen der psychotherapeutischen Verbände hinsichtlich der zukünftigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ihrer Praxen ausdrücklich aufgegriffen. Deshalb haben wir einen Entschließungsantrag in das parlamentarische Verfahren eingebracht.
Darin fordern wir die Bundesregierung auf, unmittelbar nach der Sommerpause weitere gesetzliche Regelungen vorzulegen. Dazu gehören insbesondere die Sicherstellung der Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen sowie zusätzliche extrabudgetäre Vergütungsregelungen für definierte psychotherapeutische Leistungen im Umfang von ca. 100 Mio. Euro. Damit setzen wir ein klares politisches Signal, dass wir die psychotherapeutische Versorgung weiter stärken wollen.
Die aktuelle gesetzliche Änderung sollte daher nach ihren tatsächlichen rechtlichen Folgen bewertet werden und nicht mit einer Abschaffung einer gesetzlichen Mindestvergütung gleichgesetzt werden. Zugleich bleibt es unser gemeinsames Ziel, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Versorgung in den anstehenden Reformschritten weiter zu verbessern.
Die parlamentarischen Beratungen haben allerdings auch deutlich gemacht, wie groß der Zielkonflikt ist: Einerseits muss die Finanzierungsbasis der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisiert werden. Andererseits darf eine kurzfristige Begrenzung von Ausgaben nicht dazu führen, dass tragende Strukturen langfristig geschwächt werden. Ich will daher nicht den Eindruck erwecken, dass mit dem Gesetz alle Bedenken aus der Versorgungspraxis vollständig ausgeräumt wären.
Für uns als SPD ist entscheidend, dass notwendige Reformen sozial ausgewogen ausgestaltet werden. Die Lasten dürfen nicht einseitig bei Versicherten, Patientinnen und Patienten oder den Praxen abgeladen werden. Neben Effizienzsteigerungen, Bürokratieabbau und strukturellen Reformen müssen auch gesamtgesellschaftlicher Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung angemessen finanziert werden.
Ich habe dem Beitragsstabilisierungsgesetz zugestimmt, denn die finanzielle Lage macht es mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung ausdrücklich erforderlich. Dabei ist mir bewusst, dass mit diesem Gesetz nicht alle strukturellen Fragen gelöst sind.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Hartmann, MdB
