Frage an Sebastian Münzenmaier bezüglich Menschenrechte

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Sebastian Münzenmaier
AfD
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Frage von Urs Anton L. •

Frage an Sebastian Münzenmaier von Urs Anton L. bezüglich Menschenrechte

Wir sind eine Gruppe engagierter Bürgerinnen und Bürger in RP, die sich
vor allem für die Einführung der Direkten Demokratie auf Bundesebene einsetzen;
wir möchten bei der kommenden Wahl jenen Kandidierenden unsere Stimmen geben,
die uns mit ihren Antworten überzeugen können. In diesem Sinne möchten wir Ihnen
folgende fünf Fragen stellen und sind für Ihre Antworten im voraus sehr dankbar:

Sind Sie bereit, sich nach der Wahl in den Bundestag für die Einführung direktdemokratischer
Bürgerrechte auf Bundesebene einzusetzen ?

Sind Sie bereit, sich selbst dann nach der Wahl für direktdemokratische Bürgerrechte auf Bundesebene einzusetzen, wenn nicht alle Mitglieder Ihrer Fraktion Sie dabei unterstützen ?

Welche Elemente der Direkten Demokratie sollten Ihrer Meinung nach auf Bundesebene
eingerichtet werden ?

Braucht es Ihrer Meinung nach für die Einführung der Direkten Demokratie auf Bundesebene
eine Änderung des Grundgesetzes und würden Sie sich für eine solche einsetzen ?

Wären Sie bereit, sich unbesehen von einer Wahl in den Bundestag mit uns zusammen in unserem
Bundesland für bürger/innen-freundlichere Regelungen der Direkten Demokratie einzusetzen (Niedrigere
Unterschriftenzahlen, längere Sammelfristen, keine Quoren, kleinerer Ausschlusskatalog, Differenzierung zwischen Gesetzesreferenden und Gesetzesinitiativen, obligatorisches Verfassungsreferendum uä)

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Löpfe,

vielen Dank für Ihre Anfrage und für Ihr Engagement.
Die Alternative für Deutschland (AfD) setzt sich bereits seit ihrem Bestehen dafür ein, die Entscheidungsprozesse in Form direktdemokratischer Elemente wieder nähe an den Bürger zu bringen.
Auch hinsichtlich der kommenden Bundestagswahl nimmt dieses Ziel einen großen Raum innerhalb des Wahlprogramms der AfD ein. Es ist auch grundsätzlich ein zentraler Bestandteil des Grundsatzprogrammes und auch ein leitendes Moment in der allgemeinen Programmarbeit unserer Fachausschüsse sowie unserer Fraktionen in den Landtagen.

Zusammengefasst fordert die AfD in Ihrem Programm zur Bundestagwahl 2021, dass „das Volk als Souverän […] in direkter Mitbestimmung Träger […] schicksalhaften Entscheidungen sein [muss].“ Natürlich stehe auch ich als Spitzenkandidat der AfD in Rheinland-Pfalz hinter diesem Ziel, mehr direktdemokratische Bürgerbeteiligung möglich zu machen.

Zu Ihrer zweiten Frage verweise ich ebenfalls auf unser Wahlprogramm. Dieses stellt unmissverständlich fest, dass die Einführung von Volksabstimmungen nach Schweizer Modell für die AfD nicht verhandelbarer Inhalt jeglicher Koalitionsvereinbarungen sein wird. Ich gehe davon aus, dass es innerhalb der künftigen AfD-Bundestagsfraktion einen großen Konsens geben wird, sich für mehr direkte Demokratie in Deutschland einzusetzen. Daher gehe ich davon aus, dass jeder Abgeordnete der AfD-Fraktion, der sich mit diesem Thema befasst, sehr großen Rückhalt und die Unterstützung aller Mitglieder der AfD-Fraktion erhalten wird.

Es sei darauf hingewiesen, dass die AfD-Fraktion bereits im 19. Deutschen Bundestag einige Initiativen zur Stärkung der direkten Demokratie eingebracht hat.

Im Einzelnen beinhaltet unsere Forderung nach mehr direkter Demokratie auf Bundesebene insbesondere die folgende Elemente: Ohne Zustimmung des Volkes darf das Grundgesetz nicht geändert und kein bedeutsamer völkerrechtlicher Vertrag geschlossen werden.
Wir wollen dem Volk das Recht geben, den Abgeordneten auf die Finger zu schauen und vom Parlament beschlossene Gesetze zu ändern oder abzulehnen. Die AfD fordert Volksentscheide nach Schweizer Modell auch für Deutschland. Das Volk soll die Möglichkeit erhalten, Gesetzesinitiativen einzubringen und per Volksabstimmung zu beschließen. Hierbei soll es jenseits des Art. 79 Abs. 3 GG keine thematischen Beschränkungen geben. Die Qualität der Entscheidung der Bürger muss gesichert werden durch einen ausgeprägten und autonomen Prozess der Willensbildung, durch Informationspflichten und -rechte und eine breite gesellschaftliche Debatte. Auch die Parlamente sollen die Möglichkeit erhalten, eine Volksabstimmung zu initiieren, um so die Bürger noch wesentlich mehr in den Willensbildungsprozess sowie in Entscheidungsvorgänge einzubeziehen.

Das Grundgesetz konkretisiert für die Möglichkeit von Volksabstimmungen nur für den Fall einer Neugliederung des Bundesgebietes (Art. 29 Abs. 2 GG) sowie zur Ratifizierung einer neuen Verfassung Verfassung (Art. 146 GG). Darüber hinaus geht auch die herrschende Meinung der Rechtswissenschaft davon aus, dass direktdemokratische Elemente bzw. Volksentscheide über bundespolitische Themen unzulässig seien. Andere Stimmen leiten jedoch aus dem Grundsatz der Volkssouveränität ein Recht des Volkes auf mehr Mitbestimmung auch über Volksabstimmungen ab.
Sofern es zur Stärkung direktdemokratischer Elemente tatsächlich einer Anpassung des Grundgesetzes bedürfe, so wäre dies sicherlich eine Diskussion wert, wenngleich das Grundgesetz stets nur mit besonderem Augenmaß und unter Wahrung der Verfassungsgrundsätze modifiziert werden sollte.

Konstruktive Bürgerinitiativen finden überdies immer das Gehör und die Unterstützung der AfD und ihrer Mitglieder und Abgeordneten, sofern sich diese für das Wohl unseres Landes einsetzen.

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