Wann wird endlich die feministische Außenpolitik AKTIV umgesetzt? Wir brauchen keine schönen Sprüche für einen Roman. Wir brauchen ein aktives Vorgehen!

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Sebastian Münzenmaier
AfD
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Frage von Neda S. •

Wann wird endlich die feministische Außenpolitik AKTIV umgesetzt? Wir brauchen keine schönen Sprüche für einen Roman. Wir brauchen ein aktives Vorgehen!

Guten Tag Herr Münzenmaier,
Ich bitte Sie die feministische Außenpolitik endlich umzusetzen. Zeigen Sie sich solidarisch mit den Protestierenden im Iran. Dazu habe ich ganz konkrete Vorschläge:

1.Ein sofortiges Abschiebestopp in den Iran
2.Die Appeasement-Politik gegenüber dem Regime muss sofort beendet werden
3.Die Konten der Verbrecher des Regimes in Deutschland müssen eingefroren werden. Die Verbrecher müssen identifiziert und Haftbefehle erlassen werden.

Als das letzte Mal 2019 das Internet abgestellt wurde, wurden mehr als 1500 Demonstrierende von der iranischen Polizei getötet
Ich lege große Hoffnung in die Aktuelle Stunde des Bundestages und hoffe sehr, dass nicht nur leere Worte gesprochen werden, sondern auch ganz konkret darüber gesprochen wird, wie Deutschland den Menschen im Iran helfen kann.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
AfD

Sehr geehrte Frau S.,

Ihre Frage betrifft ein ähnliches Thema, wie die eines vorherigen Fragestellers.

Als Oppositionsfraktion ist die AfD-Bundestagsfraktion grundsätzlich nicht in der Situation, tatsächliche außenpolitische Handlungen der Bundesrepublik Deutschland ins Werk zu setzen. Der Begriff der „feministischen Außenpolitik“ mag ein Schlagwort der politischen Linken oder auch der Grünen sein. Persönlich halte ich derartige Zuschreibungen für reine Signaläußerungen an gewisse Elemente linker und grüner Wahlmilieus.

Grundsätzlich bekennt sich die AfD zu den Werten der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts. Wir setzen uns für eine an deutschen Interessen ausgerichtete Außenpolitik ein. Hierzu gehört auch, dass eine Einmischung Deutschlands in die inneren Angelegenheiten fremder Staaten nur in absoluten Ausnahmefällen zu erfolgen hat. Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, weshalb generell ein Abschiebestopp vorzunehmen sein sollte. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen werden dann durchgeführt, wenn im Falle eines Ausländers kein Aufenthaltsgrund vorliegt oder dieser erloschen ist. Dies kann durch Zeitablauf (Visa) erfolgen oder auch dann, wenn ein Ausländer wegen schwerer Straftaten verurteilt wurde. Es handelt sich dabei um ein streng rechtsstaatliches Verfahren, das die Sicherheit und den sozialen sowie rechtlichen Frieden in der Bundesrepublik zu sichern hilft. Soweit Personen im Iran gegen das Völkerstrafrecht verstoßen und sich bundesdeutsche Behörden als Ermittlungsinstanz für zuständig erklären, so gehe ich davon aus, dass dies nach geltendem Recht erfolgen wird. Die Strafverfolgung, zumal hinsichtlich von Ausländern im Ausland begangener Straftaten, fällt indes aus guten Gründen nicht in die Zuständigkeit des Bundestages als Gesetzgebungsorgan der Bundesrepublik Deutschland.

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