Sind Sie in der Corona Situation noch weiter für die Unterscheidung von Spaziergang und Kundgebung?

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Frage von Karl Eduard S. •

Sind Sie in der Corona Situation noch weiter für die Unterscheidung von Spaziergang und Kundgebung?

In sozialen Netzwerken fordere ich die Unterscheidung von Spaziergänge zur Vernetzung auch mit dem Auge in Auge Prinzip und Kundgebung welche angemeldet sind wie Aufzüge mit klaren Botschaften. Klar und deutlich ist ein Spaziergang zu schützen vor politische Vereinnahmung und Gefahr durch Provokation. Die unterschiedlichen Formen zur Meinungsfreiheit sind rechtlich geregelt und haben sich bewährt, zusätzlich gibt es in Deutschland das gesetzliche Widerstandsrecht nach ausschöpfen der Rechtsmitteln. Für mich ist und war der Widerstand Kern im Leben weshalb anpacken zählt und weniger Emotionen, ich will meine Brüder lieben ohne Verausgabung.

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Die Bezeichnung Spaziergang ist allein aus dem Umstand entstanden, weil Versammlungen (unverhältnismäßig) eingeschränkt werden. Da die Spaziergänge meist unter dem Grund der politische Kundgabe durch Anwesenheit an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit stattfinden, sind bei klarem Blick auf die Dinge Demonstrationen. 

Diese müssen friedlich stattfinden und müssen auch in einer Demokratie möglich sein. Die Eingriffe des Staates in dieses Grundrecht sind aus meiner Sicht nicht mit dem Infektionsschutz schlüssig begründet, sondern dienen nach gut zwei Jahren Coronapolitik der Ausschaltung des Rechts auf Opposition auf der Straße. Wenn in den Medien keine kontroversen Debatten geführt werden, muss die Debatte mit den Füßen erfolgen. 

 

MfG Sebastian Wippel

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