Sehr geehrter Herr Müller, weshalb möchte die CDU/CSU die AfD nicht vom Verfassungsgericht prüfen lassen? Wie stehen Sie mit Ihrem politischen Gewissen persönlich dazu?

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Sepp Müller
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Frage von Thomas W. •

Sehr geehrter Herr Müller, weshalb möchte die CDU/CSU die AfD nicht vom Verfassungsgericht prüfen lassen? Wie stehen Sie mit Ihrem politischen Gewissen persönlich dazu?

Sehr geehrter Herr Müller

die AfD auf Verfassungsmäßigkeit zu prüfen stellt sich in Anbetracht der hiesigen Ereignisse und dem neuen Gutachten der GFF zunehmend als moralische Pflicht dar. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags und Sie als CDU-Abgeordner im Besonderen haben die große Verantwortung, Land und Bürger vor einem erneuten Verfall in historisch schreckliche Zeiten zu bewahren. Nicht umsonst haben die Urväter und -mütter des Grundgesetzes diese Möglichkeit vorgesehen: Um der Demokratie eine Waffe gegen den Wolf im Schaafspelz mit auf den Weg zu geben.

Einige aus Ihrer Partei sagen, ein Verbotsverfahren hätte keinen Erfolg. Viele Experten sehen das anders.

Weshalb greifen Sie der juristischen Einschätzung des Bundesverfassungsgerichtes vorweg?

Weshalb gebieten Sie dem politischen Rechtsradikalismus in Deutschland nicht Einhalt?

Halten Sie als verantwortlicher Politiker die AfD nicht für verfassungswidrig oder zumindest für prüfwürdig?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich nehme Ihre Sorge um unsere Demokratie sehr ernst. Die AfD ist für mich ein politischer Gegner, den wir inhaltlich, politisch und gesellschaftlich klar stellen müssen.

Die Möglichkeit eines Parteiverbots ist im Grundgesetz ausdrücklich vorgesehen. Zugleich ist sie das schärfste Mittel der wehrhaften Demokratie und an sehr hohe verfassungsrechtliche Voraussetzungen gebunden. Am Ende entscheidet nicht der Bundestag, ob eine Partei verfassungswidrig ist, sondern ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Antragsberechtigt wären Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung.

Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte kommt zu einer sehr kritischen Bewertung der AfD. Es hat aber selbst keine unmittelbare rechtliche Wirkung; es ist ein Beitrag zur politischen und juristischen Debatte. Auch deshalb muss ein möglicher Antrag sorgfältig geprüft werden: Ein schlecht vorbereiteter oder rechtlich unsicherer Antrag könnte am Ende scheitern und die AfD politisch stärken. Genau das darf nicht passieren.

Das ist kein Vorwegnehmen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, sondern Ausdruck politischer Verantwortung. Wer ein Verbotsverfahren anstrebt, muss vorher prüfen, ob die Voraussetzungen belastbar belegt sind, ob die Materiallage ausreicht und ob ein solches Verfahren dem Schutz der Demokratie tatsächlich dient.

Für mich ist klar: Rechtsradikalismus muss entschieden bekämpft werden. Das geschieht nicht nur über die Frage eines Verbotsverfahrens, sondern auch durch starke Sicherheitsbehörden, konsequente Strafverfolgung, politische Auseinandersetzung, klare Abgrenzung und eine Politik, die die konkreten Probleme der Menschen löst.

Ich halte die AfD politisch für gefährlich und in vielen Teilen für radikalisiert. Ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eines Parteiverbots vorliegen, muss jedoch mit größter Sorgfalt geprüft werden. Die CDU/CSU wird sich dieser Verantwortung nicht entziehen, aber sie wird ein solches Verfahren auch nicht aus rein symbolischen Gründen betreiben.

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