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EU-Chatkontrolle stoppen und den Rechtsstaat schützen?!

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Serap Güler
CDU
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Frage von Andre K. •

EU-Chatkontrolle stoppen und den Rechtsstaat schützen?!

Sehr geehrte Frau Güler,die Verhandlungen zur EU-Chatkontrolle gehen in die entscheidende Phase. Das Gesetz betrifft das digitale Briefgeheimnis, da private Nachrichten ohne konkreten Verdacht automatisch durchsucht werden könnten. Da die Abstimmung noch aussteht, kann Deutschland dieses Vorhaben jetzt noch stoppen. Die Stimme der Bundesregierung hat hierbei das entscheidende Gewicht.
Als Bürger habe ich folgende Fragen an Sie:1. Werden Sie sich in Ihrer Fraktion dafür einsetzen, dass Deutschland dieser anlasslosen Überwachung im EU-Rat die Zustimmung verweigert?
2.Warum befürworten Teile der CDU dieses Gesetz, obwohl die Justizminister der Länder auch aus den Reihen der Union betonen, dass eine anlasslose Chatkontrolle im Rechtsstaat tabu sein muss?
3. Wie wollen Sie verhindern, dass durch eine Schwächung sicherer Verschlüsselungen die IT-Sicherheit von Wirtschaft und Bürgern gefährdet wird?Über eine konkrete Antwort freue ich mich sehr.Beste Grüße

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema der EU-Chatprotokolle. 

Ich nehme die Sorge vor Eingriffen in private Kommunikation sehr ernst. Verlässliche Vertraulichkeit ist eine Grundlage unserer Freiheitsrechte und Voraussetzung dafür, dass Menschen und Unternehmen dem digitalen Raum vertrauen können. Zugleich ist es richtig und notwendig, dass Europa entschlossen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern vorgeht. Denn ein gemeinsamer europäischer Rechtsrahmen ermöglicht es, Opfer besser zu schützen, Täter zu verfolgen und illegales Material schneller aus dem Netz zu entfernen. 

Ziel der Bundesregierung ist es daher, effektiv Material über den sexuellen Missbrauch von Kindern (CSA-Material) aufzudecken. Die erneute Inkraftsetzung der sogenannten CSA-Interimsverordnung ermöglicht Anbietern von Online-Diensten, weiterhin freiwillig nach CSA-Material zu suchen. Dabei ist Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation von ihrem Anwendungsbereich ausgenommen. 

Für eine effektive Aufdeckung von CSA-Material müssen (mindestens) die bereits durch die Betreiber auf Grundlage der Interimsverordnung freiwillig umgesetzten Maßnahmen dauerhaft möglich sein. Daher hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, dass sich die CSA-VO auf die Ermöglichung freiwilliger Maßnahmen (Verstetigung der Interims VO) auf solider rechtlicher Grundlage in der EU fokussieren soll. Verpflichtungen zur Aufdeckung von CSA-Material sieht die Ratsposition nicht vor. 

Auch für die CDU/CSU-Fraktion ist dabei: Starke Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bleibt unverzichtbar. Sie schützt die Vertraulichkeit privater Kommunikation und damit auch die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. 

Unser Ziel ist, Kinder wirksam zu schützen, ohne die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation aller zu gefährden. Dafür setze ich mich - und dafür setzt sich die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag - mit Nachdruck ein.

Mit freundlichen Grüßen

Serap Güler, MdB

 

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