Wie setzen Sie sich politisch für die unbürokratische Zulassung von privat verfügbarem aber leider nicht schulpflichterfüllendem Distanzunterricht für autistische Kinder ein?

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Siegfried Lorek
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Frage von Heike L. •

Wie setzen Sie sich politisch für die unbürokratische Zulassung von privat verfügbarem aber leider nicht schulpflichterfüllendem Distanzunterricht für autistische Kinder ein?

Lieber Herr Lorek,

mein autistisches Kind leidet im Präsenzunterricht, weil es keinen solchen Reizausknipser hat, wie die anderen 99% der Kinder. Trotzdem muss es in den regulären Präsenzunterricht gehen, was ihm schlimmste Qualen bereitet.
Gleichzeitig kann es unter den Bedingungen sein Leistungspotential in keinster Weise entfalten. Bildungsteilhabe bleibt ihm im regulären Präsenzunterricht verwehrt.
In Coronazeiten hat sich gezeigt, dass ihm im Distanzunterricht zuverlässig Höhenflüge der Leistung möglich sind. Also braucht mein Kind verlässlich Distanzunterricht, am besten in einer staatlichen inklusiven Distanzschule, um sich zu einem wertvollen Mitglied unserer demokratischen und rechtsstaatlichen Gesellschaft entwickeln zu können.

Wie setzen Sie sich für die unbürokratische Zulassung von privat verfügbarem aber leider nicht schulpflichterfüllendem Distanzunterricht für autistische Kinder ein, damit diese Vertrauen in die politischen Institutionen entwickeln können?

Danke.

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Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich sehr gerne antworte. Als Familienvater kann ich die besonderen Herausforderungen Ihres Kindes beim Schulbesuch vollumfänglich nachvollziehen, weshalb ich mich ausführlich mit der Thematik auseinandergesetzt habe.

Die Schule hat den Erziehungs- und Bildungsauftrag für die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verwirklichen (§ 1 Abs. 2 SchulG). Technisch ist heutzutage grundsätzlich ein Distanzunterricht nach Bildungsplan mit entsprechenden pädagogisch-didaktischen Merkmalen möglich. Allerdings haben die pandemiebedingten Schulschließungen während der Corona-Pandemie gezeigt, dass viele Schülerinnen und Schüler unter mangelnden Sozialkontakten litten. Daher hat der Aufbau von sozialen Kompetenzen eine bedeutsame Rolle neben dem Aufbau von fachlichen Kompetenzen. Aus diesem Grund hat der Präsenzunterricht an den Schulen nach wie vor hohe Priorität. Der Präsenzunterricht bietet in vielfältiger Weise Räume und Anlässe zu sozialen Lernprozessen, die sich durch Auseinandersetzungen von Kindern und Jugendlichen ergeben.

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg prüft derzeit die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen des Einsatzes von Hybrid-Unterricht. Allerdings gehe ich davon aus, dass trotzdem ein Mindestmaß an Präsenzunterricht verbindlich ist, da wie schon oben erläutert, die Schule als Lern- und Lebensraum eine soziale Funktion hat.

Es gab eine Klage auf Genehmigung einer Schule in freier Trägerschaft nach dem „Uracher Modell“. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler überwiegend zuhause unterrichtet werden. Ein gemeinsamer Unterricht finde demnach nur an einem Präsenztag pro Woche statt. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen lehnte die Klage am 29. Januar 2019 ab mit der Begründung, dass ein gemeinsamer Schultag pro Woche nicht genüge, um dem die staatlichen Erziehungsziele zu erreichen. In einem anderen Urteil des Verwaltungsgericht Sigmaringen vom 24. Januar 2012 heißt es: „Der staatliche Erziehungs- und Bildungsauftrag erschöpfe sich nicht in der reinen Wissensvermittlung und Befähigung zum Bestehen staatlicher Prüfungen. Die Schulpflicht verfolge auch das Ziel, der Heranbildung von mündigen Staatsbürgern zu dienen, die gleichberechtigt und verantwortungsbewusst an den demokratischen Prozessen in einer pluralistischen Gesellschaft teilhaben.“

Daher sehe ich den Präsenzunterricht unter dem Aspekt der sozialen Funktion als wichtig an. Dennoch könnte der momentan sich in Prüfung befindliche Hybrid-Unterricht einen Kompromiss in Ihrer Situation sein, wenn Ihr Sohn teilweise von zuhause beim Unterricht teilnehmen könnte.

Gerne biete ich Ihnen ein persönliches Gespräch zu Ihrem Anliegen an. Auch gehe ich mit Ihrem Anliegen gerne auf das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg zu um eine geeignete Lösung zu finden. Bitte kontaktieren Sie hierfür mein Landtagsbüro per Mail an siegfried.lorek@cdu.landtag-bw.de.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Lorek

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