Frage an Silke Launert bezüglich Recht

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Silke Launert
CSU
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Frage von Barbara G. •

Frage an Silke Launert von Barbara G. bezüglich Recht

Eigentumswohnung gekauft, Wohnfläche fehlt, Käufer haftet. Warum haftet nicht der Verkäufer? Warum verweigert die Politik den Verbraucherschutz?

Sehr geehrte Frau Launert,

wir haben heute von ihren Aktivitäten in Sachen Homeoffice in der Neuen Presse gelesen. Wir sind zwar schon Rentner, stimmen ihnen aber zu. Sicher können Sie auch für uns Partei ergreifen.

Im Rahmen der Gespräche über Baumängel wurden wir gefragt, ob wir unsere Wohnfläche schon überprüft haben. Wir haben einen Sachverständigen mit der Überprüfung beauftragt. Die von uns bewohnte Wohnung war um 3,36 % und die im Nachbarblock war um 2,11 % kleiner. Das Aufmaß hat der Sachverständige jeweils in jedem Raum unterhalb der Wohnraumdecke genommen, sodass die korrekte Nutzfläche ermittelt wurde. Leider haben wir im guten Glauben einem Bauträgervertrag unterschrieben, der eine Toleranzgrenze von 2 % und den Hinweis auf die Wohnflächenverordnung beinhaltet.

Der Investor wollte uns die über der Toleranzgrenze liegende Fehlmenge ersetzen, sich das Geld aber bei der Baufirma wieder holen. Diese verwies auf die Wohnflächenverordnung, die Türschwellen und Mauereinlassungen zum Balkon etc. als Wohnfläche hinzuaddiert.

Da wir in den Notarverträgen die Berücksichtigung von Toleranzgrenze und Wohnflächenverordnung unterschrieben haben, konnte sich der Bauherr als Verkäufer schadlos halten. Die Haftung für fehlende Wohnfläche gegenüber Mieter und künftigen Käufer bleibt Dank dieser vertraglichen Regelungen beim Käufer.

Ein Vertrag zwischen Bauherrn und Architekten, wonach dieser bei weniger angefallenen Baukosten ein zusätzliches Honorar bekommt, ist eine weitere Aufforderung zum Material sparenden Bauen auf Kosten des Käufers, der die fehlende Wohnfläche in der Regel gar nicht bemerkt.

Wir haben geglaubt, der Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen sieht hier wie wir eine gesetzliche Fehlentwicklung zu Lasten des unbeteiligten Käufers.

Vor einem Jahr haben wir deshalb die Obleute im Ausschuss informiert, später die Mitglieder und Stellvertreter. Leider war das zu unserer Enttäuschung eine falsche Annahme. Bis heute erfolgte keine Reaktion! Zwei Landtagsabgeordnete haben uns empfohlen eine Petition im bayerischen Landtag einzureichen, die aus unserer Sicht überhaupt nicht beachtet wurde.

Für uns gewinnt die Frage immer mehr an Bedeutung, ob es an der Arroganz der Abgeordneten gegenüber dem Bürger liegt, ist es die Angst eine große Wählerschicht aus der Bauwirtschaft einschließlich Vertriebsgesellschaften zu verprellen? Selbst die im Vertrieb tätigen Sparkassen und Banken wollen davon nichts wissen, weshalb auch diese in die Haftung einbezogen werden sollten. In der Regel merkt erst ein Mieter, dass seine Quadratmeterzahl im Mietvertrag nicht stimmt, die Baufirma aber nicht mehr greifbar ist.

Der Verbraucherschutzverband WOHNEN IM EIGENTUM hat den Vorschlag gemacht am Ende der Bauphase die Wohnfläche zu überprüfen, damit hätte der Eigentümer, Vermieter und Mieter eine von allen Seiten anerkannte Wohn-/Nutzfläche.

Bitte setzen Sie sich als MdB oder als Fraktion für eine Änderung der derzeitigen Rechtslage im Sinne der Käufer von Eigentumswohnungen ein.

Eine gesetzliche Regelung zum Schutz des Käufers würde dem Steuerzahler keinen Cent kosten. Ihrer Stellungnahme sehen wir mit Interesse entgegen und bedanken uns im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara und Manfred Güntsch

P.S: Gerne senden wir Ihnen auch weitere Informationen (Petition, Literatur).

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Antwort von
CSU

Sehr geehrtes Ehepaar G.,

vielen herzlichen Dank für Ihre Nachfrage. Es freut mich sehr, dass Sie meine Forderung zum Homeoffice in der Presse gelesen haben und die Idee unterstützen. Ihren Unmut bezüglich der Baumängel bei Ihrer eigenen Eigentumswohnung kann ich zudem sehr gut nachvollziehen. Es ist auch sehr bedauerlich, dass Ihre bisherigen Anfragen beim Ausschuss unbeantwortet blieben.

Wenn ich Sie richtig verstehe, regen Sie aufgrund Ihrer persönlichen Erfahrungen eine Änderung der Wohnflächenverordnung an. Den Vorschlag, am Ende der Bauphase die Wohnfläche überprüfen zu lassen, finde ich gut und schlüssig. Er bietet Transparenz für alle Beteiligten.

Gerne gebe ich diese Anregung daher an die Fachpolitiker unserer Faktion weiter, die für das Thema Bauen und Wohnen verantwortlich zeichnen. Ich selbst bin leider kein Mitglied des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen. Wenn Sie mir Ihr Schreiben an den Ausschuss weiterleiten, frage ich auch gerne nochmal direkt nach, was aus ihrer Antwort geworden ist. Richten Sie Ihre bisherige Korrespondenz bitte an silke.launert@bundestag.de.

Bei Fragen können Sie sich auch gerne persönlich und direkt an mein Büro im Deutschen Bundestag wenden unter 030-227-79345.

Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen damit weiterhelfen kann und wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Launert

 

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