Sind Sie für oder gegen eine Chatkontrolle mit Umgehung einer Ende-zu-Ende Verschlüsselung, wie sie von der EU Kommission vorgeschlagen wurde? [KOM(2022) 209]

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Silke Launert
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Frage von Leopold S. •

Sind Sie für oder gegen eine Chatkontrolle mit Umgehung einer Ende-zu-Ende Verschlüsselung, wie sie von der EU Kommission vorgeschlagen wurde? [KOM(2022) 209]

Sehr geehrte Frau Launert,

in der Debatte zur 79. Sitzung haben Sie sich nicht explizit zur Chatkontrolle geäußert. Dieses Verhalten ist überraschend, als sich nicht nur zahlreiche Bürgerrechtsbewegungen, sondern auch Kinderschutz-Organisationen vehement gegen eine solche Chatkotrolle aussprechen.

Gegenüber netzpolitik.org bezeichnete der Geschäftsführer des Deutsche Kindervereins, Rainer Rettinger, die Chatkontrolle als „massiven Eingriff in rechtsstaatliche Grundsätze“. Auch für den wiss. Dienst des Bundestages sieht eine solche Chatkontrolle "unverhältnismäßige Eingriffe in die geprüften Grundrechte der GRCh vor" [WD 10 – 3000 – 026/22].

Meine zwei Fragen lauten daher wie folgt:

1. Sind Sie als Abgeordnete für oder gegen eine Chatkontrolle mit Umgehung einer Ende-zu-Ende Verschlüsselung wie sie, Stand heute, vorgeschlagen wurde?
2. Ist ihre Antwort auf 1. auch Fraktionsmeinung der Union?

Ich bitte um konkrete Antworten alleinig bezogen auf das Instrument "Chatkontrolle".

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir von der Union begrüßen die von der Verordnung verfolgte Zielrichtung. Der sexuelle Missbrauch von Kindern muss mit allen Mitteln des Rechtsstaates bekämpft werden.

Allerdings besteht tatsächlich noch rechtlicher und technischer Abklärungsbedarf. Es sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Fragen im Hinblick auf den Schutz der betroffenen Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer beantwortet. Diese noch ungeklärten Fragestellungen müssen im laufenden Verfahren auf EU-Ebene vertieft behandelt und beantwortet werden. Klar ist: Die Wahrung des Grundrechtes auf Achtung des Privat- und Familienlebens, des Grundrechtes auf Schutz personenbezogener Daten sowie des Grundrechtes auf Freiheit der Meinungsäußerung, auf welche auch das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages Bezug nimmt, sind stets zu gewährleisten.

Um den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet effektiv zu bekämpfen, ist es aus unserer Sicht darüber hinaus allerdings unverzichtbar, dass die Bundesregierung endlich den Weg für die vom Europäischen Gerichtshof für zulässig erklärte Verbindungsdatenspeicherung von IP-Adressen frei macht. Hierdurch könnte den Ermittlungsbehörden eines der wichtigsten Instrumente an die Hand gegeben werden, um die Täter von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet zu ermitteln und mit der gebotenen Härte des Rechtsstaates zu bestrafen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Frage hinreichend beantworten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Silke Launert

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