> 52 € Stundenertrag für Psychotherapie, 102 € für Fachärzte (BPtK, Mai > 2026). Unterstützen Sie einen Änderungsantrag, der Psychotherapie aus der > BStabG-Ausgabenbegrenzung herausnimmt?
Ihre BARMER-Erfahrung zeigt: Wer Leistungen deckelt, riskiert Engpässe.
> Genau das tut das BStabG bei der ohnehin unterfinanzierten Psychotherapie — mit Folgen für Ihren ländlichen Wahlkreis: längere Wartezeiten, weniger
> Praxen.
Zugleich entzieht der Bund der GKV jährlich ca. 70 Mrd. € für versicherungsfremde Leistungen,die Bundesaufgaben sind (BAS, WIdO, GKV-Spitzenverband, IGES-Institut).
Würde Sie dies korrigiert, sänke der Beitragssatz um ca. 4,5 Punkte — ein Betrieb mit 10
> Beschäftigten spart ca. 9.870 €/Jahr, jede:r Beschäftigte hätte ca. 987 €/Jahr mehr netto. Ich bin Kinder- und Jugendpsychotherapeut mit GKV-Zulassung in Berlin.
Nein, ich unterstütze keinen Änderungsantrag, der die Psychotherapie pauschal aus der Ausgabenbegrenzung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes herausnimmt.
Ich verstehe, dass die Berufsgruppe die geplanten Regelungen kritisch sieht. Auch die von Ihnen genannte Zahl von rund 52 Euro Überschuss je Arbeitsstunde wird von der Bundespsychotherapeutenkammer mit Verweis auf ZI-Daten angeführt. Diese Zahl ist aber nicht allein entscheidend für die politische Bewertung. Die gesetzliche Krankenversicherung steht insgesamt unter erheblichem Druck. Die Ausgaben steigen deutlich schneller als die Einnahmen. Wer in dieser Lage für den eigenen Bereich eine vollständige Ausnahme fordert, muss erklären, wo an anderer Stelle gespart werden soll.
Genau das ist der Kern des Problems. In den vergangenen Wochen und Monaten melden sich viele Berufsgruppen aus dem Gesundheitswesen mit demselben Muster: Reformen seien notwendig, aber bitte nicht im eigenen Bereich. So lässt sich ein solidarisch finanziertes System nicht stabilisieren.
Psychotherapie ist wichtig. Gerade bei Kindern und Jugendlichen müssen wir genau hinschauen, damit notwendige Behandlung nicht verschleppt wird. Daraus folgt aber nicht, dass jede bestehende Finanzierungsstruktur unangetastet bleiben kann. Wir brauchen mehr Steuerung, bessere Priorisierung und eine Versorgung, die stärker nach Bedarf organisiert wird. Entscheidend ist nicht allein die Frage, wie viele Leistungen abgerechnet werden, sondern ob Patienten mit dringendem Bedarf schneller in die passende Behandlung kommen.
Auch der Hinweis auf versicherungsfremde Leistungen ist nicht falsch. Der Bund muss sich dieser Frage stellen. Es ist aber zu einfach, daraus abzuleiten, dass damit jede Ausgabendebatte in der GKV erledigt wäre. Die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen ist ein wichtiger Baustein. Sie ersetzt keine strukturelle Reform der Versorgung.
Meine frühere Tätigkeit bei der BARMER hat mir eher das Gegenteil gezeigt. Ein System bleibt nur tragfähig, wenn Leistungen sauber gesteuert werden. Eine reine Ausweitung von Finanzierung ohne Ordnung im System löst die Engpässe nicht.
Deshalb bleibt meine Position klar. Psychotherapie gehört zur notwendigen Versorgung. Sie darf aber nicht von jeder Reformlogik ausgenommen werden. Das Ziel muss sein, die Versorgung für die Patienten zu verbessern und zugleich die Beitragszahler nicht weiter zu überfordern.
