Den Psychotherapeuten gegenüber werden Honorarkürzungen mit Budgetproblemen begründet. Mit der Einführung der AU ab dem ersten Tag werden enorme GKV-Kosten verursacht. Wie passt das zusammen?
Sehr geehrte Frau Borchard,jeder Patient, der im Quartal zum Arzt geht, verursacht Kosten. Für einen Pat., der nur aufgrund der geplanten Regelung AU ab erstem Tag zum Arzt gehen muss (persönl. oder virtuell) wird vom Hausarzt die Quartalspauschale angesetzt und die Ausstellung einer AU-Bescheinigung abgerechnet. Selbst wenn keine weitere Untersuchung vorgenommen wird, sind das ca. 30-35 EUR zusätzliche Kosten pro Patient. Die KBV rechnet mit 30 Millionen zusätzlichen Praxisbesuchen pro Jahr. Bei einer Behandlungsdauer von zehn Minuten pro Besuch entspricht das 208.000 kompletten Arbeitstagen ärztlicher Kapazität, die allein für diese Leistung aufgewendet werden müssten. Wir bewegen uns hier also bei 500 Millionen bis 1 Milliarde Zusatzkosten aufgrund der Entscheidung.Wie lösen Sie persönlich diese kognitive Dissonanz?Wie können Sie für eine Entscheidung stimmen, die das Budget und die Praxen weiter belastet und wahrscheinlich eher zu längeren AU-Zeiten führt?MfGSascha K.
Der politische Beschluss zur verpflichtenden Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag steht. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung folgt jedoch erst im parlamentarischen Verfahren. Der Koalitionsbeschluss sieht zugleich vor, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen.
Ihre Hochrechnung von 500 Millionen bis zu einer Milliarde Euro ist nicht belastbar. Die hausärztliche Versichertenpauschale wird nicht für jeden einzelnen Praxisbesuch erneut abgerechnet, sondern grundsätzlich einmal je Behandlungsfall. Auch die Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nach den Abrechnungsbestimmungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bereits in den Versicherten- beziehungsweise Grundpauschalen enthalten. Eine zusätzliche AU-Gebühr, die generell auf eine Pauschale von 30 bis 35 Euro aufgeschlagen werden könnte, gibt es nicht.
Bei einem Patienten, der im betreffenden Quartal noch nicht hausärztlich behandelt wurde, kann durch den AU-Kontakt zwar erstmals ein Behandlungsfall ausgelöst werden. Bei bereits behandelten Patienten entsteht dagegen nicht erneut die volle Quartalspauschale. Die tatsächlichen Mehrkosten hängen außerdem davon ab, ob die Feststellung in der Praxis oder per Videosprechstunde erfolgt. Deshalb ist es methodisch falsch, 30 Millionen angenommene Kontakte pauschal mit 30 bis 35 Euro zu multiplizieren.
Auch die KBV selbst hat keine GKV-Mehrkosten von 500 Millionen bis zu einer Milliarde Euro berechnet. Sie geht in einem Szenario von mindestens 30 Millionen zusätzlichen Kontakten aus und rechnet deren Zeitaufwand bei jeweils zehn Minuten in 208.000 Tage um. Das ist eine Hochrechnung zur möglichen Beanspruchung ärztlicher Kapazitäten, keine belastbare Ausgabenprognose der gesetzlichen Krankenversicherung. Die KBV weist zudem darauf hin, dass ein Teil der Fälle voraussichtlich über Videosprechstunden abgewickelt werden könnte.
In ihrem eigenen Bürokratiekostenbericht beziffert die KBV den derzeitigen Verwaltungsaufwand für rund 116 Millionen AU-Bescheinigungen auf knapp 294 Millionen Euro jährlich. Würde man bei Erkrankungen von weniger als vier Tagen vollständig auf eine Bescheinigung verzichten, ergäbe sich nach dieser Modellrechnung eine Entlastung der Praxen von rund 102 Millionen Euro. Auch diese Zahlen beschreiben den Zeit- und Verwaltungsaufwand der Praxen. Sie sind nicht mit zusätzlichen Leistungsausgaben der GKV gleichzusetzen.
Der Zweck der neuen Regelung liegt nicht in einer kurzfristigen Senkung der Behandlungsausgaben. Es geht um einen verlässlichen Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber und um die gesamtwirtschaftlichen Folgen hoher Fehlzeiten. Für 2024 ermittelte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin rund 881,5 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage. Daraus wurden Produktionsausfälle von etwa 134 Milliarden Euro und ein Ausfall an Bruttowertschöpfung von rund 227 Milliarden Euro abgeleitet. Diese Gesamtzahlen beweisen nicht, dass eine Bescheinigungspflicht ab dem ersten Tag die Fehlzeiten automatisch senkt. Sie zeigen aber, weshalb die Frage nicht ausschließlich anhand der Kosten eines einzelnen Arztkontakts bewertet werden kann.
Für Ihre weitere Behauptung, die Regelung werde wahrscheinlich zu längeren Krankschreibungen führen, liegen bislang keine belastbaren Daten vor. Das ist eine Vermutung. Ebenso wäre es unseriös, bereits jetzt konkrete Einsparungen zu versprechen. Die Auswirkungen auf Krankheitsdauer, Praxisaufkommen und GKV-Ausgaben müssen nach Einführung überprüft werden.
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen und die Nachweispflicht bei Arbeitsunfähigkeit betreffen unterschiedliche Regelungsbereiche. Im einen Fall geht es um die Verteilung begrenzter Beitragsmittel innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung. Im anderen Fall geht es um eine arbeitsrechtliche Kontrollregelung, die auch gesamtwirtschaftliche Auswirkungen haben soll. Darin liegt keine kognitive Dissonanz.
Eine zusätzliche Belastung der Arztpraxen ist möglich und muss bei der Ausgestaltung begrenzt werden. Die von Ihnen behauptete Milliardenbelastung lässt sich aus den vorliegenden Zahlen jedoch nicht ableiten.
