Einheitliche Bewertung komplementärmedizinischer Verfahren?
Sehr geehrte Frau Simone Borchardt, die geplante Streichung der Homöopathie aus der GKV wird mit fehlender evidenzbasierter Wirksamkeit (auf Studienbasis) begründet. Vor diesem Hintergrund stellt sich mir eine Frage: Warum richtet sich diese Maßnahme aktuell nur gegen die Homöopathie, nicht aber gegen die anthroposophische Medizin, die ebenfalls außerhalb des klassischen evidenzbasierten Rahmens diskutiert wird und trotzdem weiter im GKV-Versorgungssystem berücksichtigt ist? Nach welchen Kriterien wird hier zwischen Homöopathie und anthroposophischer Medizin unterschieden? Ist eine einheitliche Bewertung dieser Verfahren vorgesehen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Die Diskussion über komplementärmedizinische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird derzeit vor allem vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage der GKV geführt. Die von der Bundesgesundheitsministerin eingesetzte Finanzkommission Gesundheit hat in ihrem ersten Bericht verschiedene Empfehlungen vorgelegt, darunter auch Vorschläge zur Überprüfung einzelner Satzungsleistungen. Dabei handelt es sich ausdrücklich um Empfehlungen einer unabhängigen Expertenkommission, nicht um Beschlüsse der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Für die von Ihnen angesprochene Unterscheidung zwischen Homöopathie und anthroposophischer Medizin gilt: Beide Bereiche bewegen sich in einem rechtlich und versorgungspolitisch sensiblen Feld. Zudem bestehen historisch gewachsene Unterschiede bei Zulassung, Einordnung und Versorgungspraxis, etwa im Arzneimittelrecht und bei Satzungsleistungen einzelner Kassen.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihnen jedoch keine abschließende politische Klarstellung dazu geben, ob und in welchem Umfang es zu einer einheitlichen Neubewertung komplementärmedizinischer Verfahren kommen wird. Dazu liegen bislang keine Entscheidungen der Bundesregierung oder des Deutschen Bundestages vor.
Richtig ist: Der erste Bericht der Finanzkommission ist ein fachlicher Zwischenstand. Weitere Beratungen, politische Abwägungen und gegebenenfalls gesetzgeberische Entscheidungen stehen noch aus. Ein zweiter Bericht mit mittel- und langfristigen Strukturvorschlägen ist erst für Ende des Jahres angekündigt.
Als gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nehme ich die Debatte sehr ernst. Mir ist wichtig, dass gesundheitspolitische Entscheidungen nachvollziehbar, rechtssicher und im Sinne einer guten Versorgung der Patientinnen und Patienten getroffen werden. Solange diese Beratungen laufen, wäre eine weitergehende Festlegung nicht seriös.
