Halten Sie die Angaben des ZI-Panels für Makulatur?
Im ZI-Panel finden sich Angaben zu den realen Arbeitszeiten von Psychotherapeuten: https://www.dptv.de/aktuelles/meldung/zi-praxis-panel-2025/
Letztere entsprechen sowohl den durchschnittlichen Arbeitszeiten von Psychotherapeuten mit halben als auch mit vollen KV-Sitzen. Halten Sie diese Angaben, welche Ihnen bereits bekannt sind, für Makulatur? Und sind Sie der Meinung, dass Psychotherapeuten, die 36 Patienten pro Woche sehen, noch dazu in der Lage sind, fokussiert zu arbeiten und auf suizidale Krisen adäquat zu reagieren?
Für eine präzise, nicht ausweichende (verharmlosende) Antwort bin ich Ihnen dankbar!
Ich halte die Angaben des Zi-Praxis-Panels nicht für Makulatur und prüfe durchaus auch die Daten der Fachverbände in meinen Bewertungen. Zur Einordnung, die Daten stammen vom Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e.V., sie sind ein wichtiger Hinweis darauf, dass psychotherapeutische Arbeit nicht nur aus der eigentlichen Sitzung besteht. Vor und Nachbereitung, Dokumentation, Anträge, Berichte, Krisenkontakte, Koordination und Praxisorganisation gehören dazu.
Gerade deshalb muss man die Daten aber korrekt lesen. Das Zi-Praxis-Panel beschreibt empirische Durchschnittswerte. Es formuliert keine politische Sollvorgabe und keine Verpflichtung, eine bestimmte Zahl von Patientinnen und Patienten pro Woche zu behandeln. Aus einem Durchschnittswert zur Arbeitszeit lässt sich auch nicht ableiten, dass jede Praxis dauerhaft eine bestimmte Zahl von Therapiesitzungen oder Krisenfällen leisten muss.
Die von Ihnen genannte Zahl von 36 Patientinnen und Patienten pro Woche ist deshalb kein Ergebnis des Zi-Panels. Sie stammt aus einer typisierenden Betrachtung zur Vergütung zeitgebundener psychotherapeutischer Leistungen. Diese Betrachtung ist kein klinischer Qualitätsmaßstab und auch keine politische Aufforderung, Patientenkontakte bis an eine Belastungsgrenze auszureizen. Sie sagt nicht, dass eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut dauerhaft 36 komplexe Fälle oder suizidale Krisen pro Woche verantworten soll.
Auch der Begriff Patientenkontakt darf nicht mit einer bloßen Stückzahl verwechselt werden. Eine 50-minütige Richtlinientherapie, eine Sprechstunde, eine Akutbehandlung, ein Gruppensetting und ein Krisenkontakt sind fachlich, zeitlich und organisatorisch nicht dasselbe. Wer daraus eine pauschale Wochenzahl macht, verkürzt die Realität.
Zu Ihrer zweiten Frage sage ich ausdrücklich, Suizidale Krisen dürfen nicht in einer reinen Honorarlogik betrachtet werden. Ob eine Praxis bei einer bestimmten Zahl von Patientenkontakten noch verantwortungsvoll arbeiten kann, hängt von Fallmix, Schweregrad, Akutanteil, Organisation, Erreichbarkeit, Kooperation mit ärztlichen Kolleginnen und Kollegen, Krisendiensten und Kliniken ab. Das kann die Politik nicht pauschal von außen für jede Praxis beantworten. Die fachliche Verantwortung bleibt bei der behandelnden Person und muss im Versorgungssystem abgesichert werden.
Was aus meiner Sicht nicht trägt, ist die Schlussfolgerung, das Zi-Praxis-Panel beweise automatisch, dass jede Änderung der Vergütungssystematik versorgungsgefährdend sei. Das Panel zeigt Arbeitsbelastung und Kostenstrukturen. Es ersetzt aber keine konkrete Bewertung der geplanten gesetzlichen und untergesetzlichen Umsetzung. Genau diese Umsetzung ist entscheidend.
Für mich folgt daraus nicht, dass man die Zi-Daten ignorieren darf. Es folgt daraus, dass man sie sauber einordnen muss. Sie sprechen dafür, Vor- und Nachbereitung, Dokumentation und Krisenaufwand ernst zu nehmen. Sie belegen aber nicht, dass politisch eine Pflicht zu 36 Patientinnen und Patienten pro Woche geschaffen wird. Eine solche Behauptung wäre fachlich nicht korrekt.
Meine Fachliche Einordnung dazu:
Das Zi-Praxis-Panel ist nicht wertlos. Es zeigt aber Durchschnittswerte, keine politische Sollvorgabe und keine Aussage, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten 36 Patientinnen und Patienten pro Woche behandeln müssten. Der aktuelle ZiPP-Jahresbericht weist für Psychotherapie im Berichtsjahr 2023 im Durchschnitt 37,2 Wochenarbeitsstunden aus, davon 31,1 Stunden Patientenversorgung, 25,4 Stunden mit Patientenkontakt und 5,7 Stunden patientenbezogene Tätigkeit ohne Patientenkontakt. Die verlinkte DPtV-Seite ist keine neutrale Datentabelle, sondern eine Verbandsmeldung mit Teilnahmehinweisen. Sie verweist auf ZiPP-Daten, empfiehlt aber zugleich ausdrücklich die Teilnahme insbesondere für Praxen mit hohen Kosten, Personal und überdurchschnittlichen Arbeitszeiten.
Wichtig ist auch:
Die Zahl von 36 Patientinnen und Patienten stammt nicht aus dem ZiPP als reale Durchschnittszahl, sondern aus einer typisierenden rechtlichen Betrachtung zur Vergütung. Das BSG beschreibt sie gerade nicht als reale Wochenarbeitszeit und weist darauf hin, dass begleitende Tätigkeiten hinzukommen.
