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Warum wird die Psychotherapie peu a peu abgeschafft?

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Simone Borchardt
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Frage von Eva B. •

Warum wird die Psychotherapie peu a peu abgeschafft?

Sehr geehrte Frau Borchardt, nacheinem langen Therapietag in meiner psychotherapeutischen Praxis liege ich gerade im Bett und frage mich, wie lange mein geliebter Beruf wohl noch Stand hat. Es beschäftigt mich zutiefst.

Wenn noch zusätzlich zu den bereits beschlossenen Honorar-kürzungen noch eine Budgetierung unserer Leistungen dazukommen sollte, wird das Ganze (vor dem Hintergrund der hohen Fixkosten) nämlich nicht mehr tragbar sein.

Und das bei der bereits sehr angespannten Versorgungslage und dem Wissen, dass unbehandelte psychische Erkrankungen zu mehr Krankschreibungen, Klinikaufenthalten und Folgekos-ten fuhren!!

Es macht mich sprach- und so langsam schlaflos!

Ich habe auch zwei angestellte Therapeutinnen mit fairen Fix-gehaltrern und bräuchte hierzu auch dringend einen Rat; soll ich dir besser zum schnellstmöglichen Zeitpunkt kündigen uno somit zum offensichtlich angestrebten Abbau von Therapieplätzen beitragen? Die wirtschaftlichen Folgen der geplanten Maßnahmen sind untragbar!

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Antwort von CDU

Die Psychotherapie wird nicht „peu à peu abgeschafft“. Diese Zuspitzung teile ich nicht. Psychotherapeutische Versorgung ist ein wichtiger Bestandteil unseres Gesundheitswesens, gerade weil psychische Erkrankungen für Betroffene, Familien, Arbeitgeber und Sozialversicherungssysteme erhebliche Folgen haben können.

Gleichzeitig muss man die Lage nüchtern betrachten. Die gesetzliche Krankenversicherung steht unter erheblichem Finanzierungsdruck. Deshalb werden derzeit viele Leistungsbereiche, Vergütungsstrukturen und Ausgabendynamiken überprüft. Das betrifft nicht nur Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Es wäre unseriös, einer Berufsgruppe pauschal zuzusagen, dass sie von allen Einschnitten vollständig ausgenommen wird, während in anderen Bereichen ebenfalls harte Entscheidungen anstehen.

Die zum 1. April 2026 beschlossene Absenkung der Bewertung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent ist eine Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses. Die KBV hat diese Entscheidung kritisiert und rechtliche Schritte angekündigt, der GKV-Spitzenverband bewertet sie anders. Genau daran sieht man: Die Frage ist fachlich, rechtlich und finanziell umstritten und gehört sauber geprüft, nicht durch maximale Empörung ersetzt. 

Zu Ihrer konkreten Frage nach Kündigungen kann und werde ich keinen betriebswirtschaftlichen Rat für Ihre Praxis geben. Ob Sie angestellte Therapeutinnen weiterbeschäftigen können, hängt von Ihrer individuellen Kostenstruktur, Auslastung, Vergütungssituation und Praxisplanung ab. Das kann eine Abgeordnete nicht aus der Ferne seriös entscheiden.

Ich nehme die Sorgen aus der psychotherapeutischen Praxis ernst. Aber ich sage ebenso klar: Politische Entscheidungen können nicht allein auf Grundlage einzelner Berufsgruppeninteressen getroffen werden. Wir müssen Versorgung sichern, Beitragssätze stabilisieren und die Finanzierbarkeit des Systems erhalten. Genau dieser Zielkonflikt wird im parlamentarischen Verfahren zu bewerten sein.

Mein Maßstab bleibt: Psychisch kranke Menschen müssen Zugang zu notwendiger Behandlung behalten. Gleichzeitig braucht die GKV strukturelle Reformen, Ausgabendisziplin und eine ehrliche Priorisierung. Forderungen, die allein auf Besitzstandswahrung hinauslaufen, reichen dafür nicht aus.

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