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Was heißt das für v.a. für verhaltenstherapeutische Praxen und für Praxen, die viele Kurzzeittherapien anbieten, wenn Fallzahlobergrenzen eingeführt werden?

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Simone Borchardt
CDU
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Frage von Katia R. •

Was heißt das für v.a. für verhaltenstherapeutische Praxen und für Praxen, die viele Kurzzeittherapien anbieten, wenn Fallzahlobergrenzen eingeführt werden?

Oder soll das Ihres Erachtens auch die Selbstverwaltung entscheiden (Pontius-Pilatus-Strategie)? Wie Sie wissen bieten Verhaltenstherapeuten besonders viele KZTen an. Viele KZTen bedeuten mehr Valenzen für mehr Patienten. Therapien wechseln früher in die Stabilisierungsphase (sprich: in den zweiwöchigen Rhythmus) - dadurch werden mehr Termine für Neupatienten frei. Außerdem soll es ja unsere Aufgabe sein, insbesondere leichtere Fälle an andere Angebote zu verweisen und nicht weiterzubehandeln. Fallzahlobergrenzen dagegen würden ein Festhalten an Patienten und eine Streckung von Psychotherapien begünstigen - ist das Ihrerseits erwünscht? Falls nicht, wie wollen Sie das verhindern? Fühlen Sie sich da in irgendeiner Verantwortung oder schieben Sie letztere weiter an die regionalen KVen nach dem Motto: "Nach mir die Sintflut."? Mit Ihrem Gesetzesentwurf stellen Sie gerade Weichen für eine Fehlsteuerung...

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Antwort von CDU

Ich habe mich zu diesem Themenkomplex bereits mehrfach ausführlich geäußert. Dabei habe ich deutlich gemacht, dass ich die Sorgen aus der psychotherapeutischen Versorgung zur Kenntnis nehme, dass aber zugleich die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausgeblendet werden kann.

Es ist nicht zielführend, dieselbe Grundsatzdebatte immer wieder in leicht veränderter Form neu zu führen. Unterschiedliche Einschätzungen gehören zur politischen Auseinandersetzung. Daraus folgt aber nicht, dass politische Entscheidungen so lange wiederholt infrage gestellt werden müssen, bis das gewünschte Ergebnis erreicht ist.

Zu Ihrer konkreten Frage: Fallzahlobergrenzen, Vergütungsfragen und die konkrete Ausgestaltung der Versorgung dürfen nicht dazu führen, dass Fehlanreize entstehen. Weder ein künstliches Strecken von Behandlungen noch eine Verschlechterung des Zugangs für Patientinnen und Patienten wäre politisch wünschenswert. Genau deshalb müssen solche Regelungen sorgfältig geprüft und praktisch handhabbar ausgestaltet werden.

Zugleich gilt: Die Selbstverwaltung ist im deutschen Gesundheitswesen nicht zufällig mit konkreten Aufgaben betraut. Sie trägt Verantwortung für die Umsetzung innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Das ist keine Ausweichstrategie, sondern Teil der bestehenden Ordnung im Gesundheitswesen. Politik setzt den Rahmen, die Selbstverwaltung konkretisiert viele operative Fragen. Diese Rollenverteilung kann man kritisieren, sie ist aber nicht beliebig.

Ich weise die Unterstellung zurück, es gehe darum, Verantwortung abzuschieben oder Versorgung bewusst zu verschlechtern. Ziel bleibt eine stabile, finanzierbare und erreichbare Versorgung. Dazu gehört auch, Prioritäten zu setzen und Strukturen kritisch zu überprüfen.

Ich werde mich auf dieser Plattform zu wiederholten, im Kern gleichgerichteten Fragen zu diesem Thema nicht fortlaufend neu äußern. Meine Position ist dargelegt. Weitere Eingaben können selbstverständlich an mein Büro gerichtet werden, wenn konkrete neue Sachverhalte vorliegen.

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