Welche Konsequenzen fordern Sie hinsichtlich des Anlageskandals der Krankenkassen?
Sehr geehrte Frau Borchardt
Können Sie den Unmut nachvollziehen, angesichts der Milliardensumme, die die GKV in Anlagen "versenkt" haben, während gleichzeitig Kürzungen, z.B. bei Psychotherapie (real spätestens ab 2028) stattfinden? Bitte wiederholen Sie nicht die üblichen Sprechblasen.
Welche konkreten Maßnahmen vertreten Sie, um den Schaden gering zu halten und zu verhindern, dass dies wieder geschieht?
MfG
Zunächst sollte man Zuständigkeiten auseinanderhalten. Wenn Vorstände von Krankenkassen bei Anlageentscheidungen Fehler gemacht, Risiken falsch eingeschätzt oder sogar gegen geltendes Recht verstoßen haben sollten, ist es nicht Aufgabe einzelner Bundestagsabgeordneter, daraus persönliche oder strafrechtliche Konsequenzen abzuleiten. Dafür gibt es Aufsichtsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte. Die Legislative setzt den gesetzlichen Rahmen. Sie ersetzt nicht die Judikative.
Wenn sich Verantwortliche tatsächlich „verzockt“ haben, müssen diese Vorgänge selbstverständlich aufgeklärt werden. Ich werde aber weder aus der Ferne Schuldzuweisungen vornehmen noch politische Forderungen nach Sanktionen formulieren, bevor Zuständigkeit und Sachverhalt geklärt sind.
Ihre eigentliche Stoßrichtung wird ohnehin an einer anderen Stelle deutlich. Sie ziehen unmittelbar die Psychotherapie heran und verbinden zwei Sachverhalte so miteinander, dass der Eindruck entsteht, Verluste aus Kapitalanlagen würden nun durch Kürzungen bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ausgeglichen.
Genau dafür fehlt mir in Ihrer Frage die belastbare Grundlage.
Dieses Framing ist deshalb nicht nur erbärmlich, sondern auch ausgesprochen durchschaubar. Eine komplexe Frage zu Anlageentscheidungen der Krankenkassen wird als Aufhänger genutzt, um erneut die Debatte über die psychotherapeutische Versorgung zu führen. Man kann über die Finanzierung der Psychotherapie hart streiten. Dann sollte man das aber offen tun und nicht zwei voneinander zu trennende Themen künstlich miteinander verkleben.
Wenn sich aus den Anlagefällen gesetzgeberischer Änderungsbedarf bei Anlagerichtlinien, Aufsicht oder Haftungsregeln ergibt, muss der Bundestag diesen prüfen. Für individuelle Schuldzuweisungen ist er nicht zuständig.
