Werden Sie auch die Tabaksteuer für Liquids entsprechend anpassen?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
ich habe etwas Sorge, dass die Jugend eher zu nach Fruchtbonbon schmeckenden Vapes greift- ganz besonders bei Erhöhung der Kosten pro Zigarette.
Werden Sie auch die Steuer für Liquids entsprechend dem Nikotingehalt anpassen?
Eine stärkere Ausrichtung der Liquidsteuer am Nikotingehalt halte ich für eine gute Idee.
Nach geltendem Recht richtet sich die Steuer für E-Zigaretten-Liquids nach der Flüssigkeitsmenge. Dabei werden nikotinhaltige und nikotinfreie Liquids grundsätzlich gleichbehandelt. Der Zoll erfasst Substitute für Tabakwaren nach Millilitern, nicht nach der enthaltenen Nikotinmenge.
Das überzeugt mich nicht vollständig. Nikotin ist der Stoff, der abhängig macht. Deshalb sollte geprüft werden, ob Liquids mit einem hohen Nikotingehalt steuerlich stärker belastet werden können als Produkte mit wenig oder keinem Nikotin. Eine solche Staffelung könnte gerade bei günstigen Einweg-Vapes einen sinnvollen Lenkungseffekt entfalten.
Ihre Sorge mit Blick auf Jugendliche teile ich. Süße Aromen und eine auffällige Aufmachung senken die Hemmschwelle. Steigende Zigarettenpreise dürfen nicht dazu führen, dass junge Menschen auf Vapes ausweichen, die wie harmlose Süßwaren vermarktet werden.
Ich werde mich deshalb dafür einsetzen, eine nikotinabhängige Besteuerung bei der nächsten Überarbeitung des Tabaksteuerrechts ernsthaft zu prüfen. Dabei muss verhindert werden, dass übermäßige Steuersprünge den illegalen Handel fördern.
