Wie kommen Sie darauf, dass eine voll ausgelastete Psychotherapiepraxis pro Woche 36 Sitzungen durchführen kann?
Sehr geehrte Frau Borchardt, die GKV argumentiert immer wieder, dass eine voll ausgelastete Psychotherapiepraxis 36 Sitzungen pro Woche anbieten kann. Da Sie diese Argumentation übernehmen, frage ich Sie: Wie soll das funktionieren bei einer 40 Stunden- Woche (das verstehe ich als Vollauslastung)? Zu den 36 Sitzungen kommen verpflichtende (!) Telefonsprechzeiten, verpflichtende (!) Dokumentationen, verpflichtende (!) Berichte/Gutachten/Behördenschriftsätze, verpflichtende (!) Fortbildungs- und Intervisionsstunden und ich könnte vermutlich noch viel mehr aufzählen. Ich habe lange in Vollzeit (40 Stunden plus!) gearbeitet und ca. 29/30 Sitzungen pro Woche durchführen können und ich wage von mir zu behaupten, zügig zu arbeiten und sinnvolle Prioritäten zu setzen. Bitte legen Sie dar, wie all diese unbezahlte Arbeit zusätzlich zu 36 Sitzungen geleistet werden kann, ohne dabei auf eine Wochenarbeitszeit von 50 Stunden zu kommen.
Die Zahl von 36 Sitzungen pro Woche ist keine von mir frei gesetzte Erwartung an einzelne Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Sie stammt aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und aus der darauf aufbauenden Berechnungssystematik des Bewertungsausschusses zur Bewertung psychotherapeutischer Leistungen.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen zwei Ebenen. Die 36 Sitzungen beschreiben nicht die persönliche Arbeitsrealität jeder Praxis und auch nicht eine politische Vorgabe, dass jede vollzeitnahe Psychotherapiepraxis dauerhaft 36 Gesprächstermine leisten müsse. Es handelt sich um eine typisierende Modellgröße, mit der die Angemessenheit der Vergütung rechnerisch geprüft wird. Dieses Modell geht von 36 Therapiestunden in 43 Arbeitswochen aus.
Ihre Einwände zu Dokumentation, Anträgen, Berichten, Organisation, Telefonsprechzeiten, Fortbildung und Intervision sind nachvollziehbar. Diese Tätigkeiten gehören zur realen Praxisarbeit. Deshalb ist auch klar, dass 36 Sitzungen à 50 Minuten nicht einfach mit einer normalen 40-Stunden-Woche gleichgesetzt werden können. Wer diese Zahl so versteht, verkürzt die Debatte.
Gleichzeitig muss ich bei meiner grundsätzlichen Einschätzung bleiben. Die gesetzliche Krankenversicherung steht unter erheblichem finanziellen Druck. Beitragssatzstabilität ist kein abstraktes Ziel, sondern betrifft Versicherte, Arbeitnehmer und Arbeitgeber unmittelbar. In dieser Lage müssen alle Ausgabenbereiche überprüft werden. Das gilt auch dort, wo die Betroffenen gute Gründe vortragen, warum Kürzungen für sie belastend sind.
Ich sehe, dass die psychotherapeutische Versorgung anspruchsvoll ist und dass viele Praxen stark ausgelastet arbeiten. Dennoch kann daraus nicht folgen, dass ein Leistungsbereich von finanziellen Prüfungen ausgenommen wird. Die Aufgabe der Politik ist nicht, jede einzelne Modellannahme gegen jede individuelle Praxiserfahrung aufzulösen, sondern die Finanzierbarkeit des Gesamtsystems und die Versorgungssicherheit zusammenzudenken.
Die konkrete Honoraranpassung ist zudem nicht unmittelbar durch den Bundestag beschlossen worden, sondern durch den Erweiterten Bewertungsausschuss im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung. Die KBV hat diese Entscheidung kritisch bewertet. Genau solche fachlichen und rechtlichen Einwände können dort und gegebenenfalls auch gerichtlich überprüft werden.
Für mich bleibt entscheidend, dass Reformen nicht allein aus der Perspektive einzelner Berufsgruppen bewertet werden dürfen. Wir müssen die Beitragszahler, die Versorgung der Patientinnen und Patienten und die Stabilität des Gesamtsystems gemeinsam betrachten. Das wird nicht ohne Zumutungen gehen.
