Wie passt die geplante Budgetierung mit dem gesetzlichen Auftrag zusammen, Gruppentherapien zu fördern und auszuweiten? - Nach 2 Gruppen (200 Min) müsste ich den Rest der Woche die Praxis schließen.
Als ambulant tätige Psychotherapeutin wende ich mich mit großer Sorge bzgl der aktuellen Pläne zur Budgetierung in der Psychotherapie an Sie. In meiner Praxis biete ich Gruppentherapien an.Damit setze ich genau das um, was der Gesetzgeber seit Jahren fordert: Eine effiziente, kostengünstige und patientennahe Versorgung, die lange Wartezeiten verkürzt.Die geplante Budgetierung und die bereits beschlossenen Honorarkürzungen konfrontieren mich jedoch mit einer absurden und existenziellen Realität: Aufgrund der hohen Patientenzahl in den Gruppen würde ich das gedeckelte Budget eines halben Kassensitzes pro Standort rechnerisch bereits mit nur zwei Gruppentherapien pro Woche komplett ausschöpfen. Konkret bedeutet das für meine Praxis: Nach dem Dienstagvormittag wäre mein Budget aufgebraucht. Für den Rest der Woche müsste ich die Praxis schließen, da jede weitere Leistung nicht mehr vergütet würde.
Dabei ist die Gruppentherapie deutlich kostengünstiger als die Einzeltherapie.
Gruppentherapien sind ein wichtiges Instrument in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Sie können helfen, mehr Patientinnen und Patienten zu erreichen, Wartezeiten zu verkürzen und vorhandene Behandlungskapazitäten besser zu nutzen. Genau deshalb muss die Debatte darüber sachlich geführt werden.
Ihre zentrale Aussage lautet, dass Sie nach zwei Gruppentherapien mit insgesamt 200 Minuten rechnerisch das Budget eines halben Kassensitzes ausgeschöpft hätten und die Praxis danach schließen müssten. Diese Schlussfolgerung lässt sich aus dem vorliegenden Regelungsansatz so nicht ableiten.
Der Gesetzentwurf sieht keine Regelung vor, nach der einer einzelnen psychotherapeutischen Praxis nach zwei Gruppenleistungen pro Woche jede weitere Vergütung abgeschnitten wird. Es geht nicht um ein starres Wochenbudget, das am Dienstagvormittag automatisch endet. Vorgesehen ist eine Änderung der Vergütungssystematik für bestimmte psychotherapeutische Leistungen. Die konkrete Honorarverteilung erfolgt anschließend über die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Selbstverwaltung. Deshalb ist die Behauptung, jede weitere Leistung werde nach zwei Gruppen überhaupt nicht mehr bezahlt, keine belastbare Beschreibung der geplanten Rechtslage.
Auch der Begriff Budgetierung wird in der Debatte oft verkürzt verwendet. Budgetierung bedeutet im vertragsärztlichen System nicht automatisch, dass ab einem bestimmten Punkt keinerlei Vergütung mehr erfolgt. In der Praxis geht es um Honorarvolumina, Verteilungsregeln, mögliche Abstaffelungen oder Quotierungen. Das kann man kritisieren. Man sollte daraus aber nicht ableiten, dass eine Praxis zwingend nach zwei Gruppensitzungen schließen müsste.
Richtig ist, dass Gruppentherapie pro Patientin oder Patient häufig wirtschaftlicher sein kann als Einzeltherapie. Mehrere Menschen werden gleichzeitig behandelt, die therapeutische Ressource wird also anders eingesetzt. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass jede gruppentherapeutische Leistung dauerhaft unbegrenzt extrabudgetär vergütet werden muss. Auch ein grundsätzlich sinnvolles Versorgungsangebot muss in ein finanzierbares Gesamtsystem eingebettet werden.
Der entscheidende fachliche Punkt liegt an anderer Stelle. Wenn eine Gruppentherapie im Vergleich zur Einzeltherapie tatsächlich mehr Versorgung bei vertretbarem Ressourceneinsatz ermöglicht, darf die konkrete Honorarverteilung keine Fehlanreize gegen Gruppentherapien setzen. Es wäre widersprüchlich, Gruppenangebote politisch zu fördern und sie anschließend durch undifferenzierte Vergütungsregeln faktisch unattraktiver zu machen. Genau diese Frage gehört in das parlamentarische Verfahren und in die anschließende Ausgestaltung durch die Selbstverwaltung.
Die bereits beschlossene Honorarkürzung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent ist davon zu trennen. Diese Entscheidung wurde nicht durch den Bundestag getroffen, sondern im Erweiterten Bewertungsausschuss, nachdem sich KBV und GKV-Spitzenverband nicht einigen konnten. Diese Entscheidung kann man fachlich kritisieren, sie ist aber nicht identisch mit dem Gesetzgebungsverfahren zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
Gleichzeitig bleibt der finanzielle Handlungsdruck real. Die gesetzliche Krankenversicherung steht vor erheblichen Ausgabensteigerungen. Ohne Gegenmaßnahmen würden die Mehrkosten über steigende Zusatzbeiträge bei Versicherten und Arbeitgebern landen. Die Politik kann deshalb nicht einfach erklären, einzelne Leistungsbereiche dauerhaft vollständig aus jeder Ausgabensteuerung herauszunehmen.
Für mich ist deshalb die saubere Linie entscheidend. Gruppentherapie soll nicht ausgebremst werden. Sie muss aber so in die Vergütungssystematik eingebettet werden, dass Versorgung, Wirtschaftlichkeit und Beitragsstabilität zusammen gedacht werden. Ihre Sorge vor Fehlsteuerungen nehme ich ernst. Die Aussage, der Gesetzentwurf zwinge eine Praxis nach zwei Gruppentherapien zur Schließung, halte ich jedoch fachlich für nicht zutreffend.
