Wie sollen aber dann die Psychotherapeuten noch geschützt werden? Wie wird dafür gesorgt, dass wir mit ausreichender Vergütung noch unsere Arbeit machen können, unsere Kredite auf die Praxen bezahlen?
Ich verstehe, dass wirtschaftliche Planbarkeit für jede Praxis wichtig ist. Das gilt für psychotherapeutische Praxen genauso wie für hausärztliche Praxen, Heilmittelerbringer, Apotheken oder Krankenhäuser.
Der Gesetzgeber kann aber nicht garantieren, dass jede einzelne Praxis ihre konkrete Kostenstruktur, ihre Investitionsentscheidungen oder ihre Kreditbelastung dauerhaft vollständig über höhere GKV-Vergütungen absichert. Das wäre kein tragfähiges Prinzip für ein solidarisch finanziertes Gesundheitssystem.
Geschützt werden muss vor allem die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Dafür gibt es mehrere Ebenen. Die psychotherapeutische Behandlung bleibt Teil der vertragsärztlichen Versorgung. Die Bedarfsplanung bleibt bestehen. Der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen bleibt bestehen. Auch die Vergütung wird nicht politisch willkürlich festgelegt, sondern im System der gemeinsamen Selbstverwaltung verhandelt und weiterentwickelt.
Gleichzeitig muss man ehrlich sagen, dass die gesetzliche Krankenversicherung vor erheblichen finanziellen Problemen steht. Der Gesetzentwurf geht für 2027 von einer Deckungslücke von rund 15 Milliarden Euro aus; ohne Eingriffe könnte sie bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro steigen. Deshalb setzt die Reform darauf, die Ausgabendynamik in allen Leistungsbereichen zu begrenzen und die Mittel zielgerichteter einzusetzen. Eine pauschale Ausnahme einzelner Berufsgruppen wäre gegenüber Beitragszahlern und anderen Leistungserbringern schwer zu begründen.
Das heißt nicht, dass Psychotherapie geringgeschätzt wird. Psychotherapie ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Versorgung. Gerade deshalb muss das System so gesteuert werden, dass schwer erkrankte Menschen Zugang zu Behandlung erhalten und vorhandene Kapazitäten besser genutzt werden. Dazu gehören aus meiner Sicht auch Gruppenangebote, klarere Steuerung und eine bessere Verzahnung mit anderen Versorgungsstrukturen.
Ihre Sorge vor wirtschaftlicher Unsicherheit nehme ich ernst. Eine angemessene Vergütung bleibt notwendig, damit Praxen am System teilnehmen können. Was aber nicht zugesagt werden kann, ist ein Schutz vor jedem betriebswirtschaftlichen Risiko einer einzelnen Praxis. Das wäre auch gegenüber den Versicherten nicht ehrlich, die das System über Beiträge finanzieren. Die politische Aufgabe ist, verlässliche Rahmenbedingungen zu setzen und Fehlsteuerungen zu korrigieren. Die konkrete Ausgestaltung der Vergütung liegt anschließend wesentlich bei der Selbstverwaltung.
