Laut Änderungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen fallen. Wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrter Frau Fischer,
die sogenannte Angemessenheitsprüfung ist der gesetzliche Schutzmechanismus, der sicherstellen soll, dass psychotherapeutische Leistungen nicht beliebig unter ein Mindestniveau gedrückt werden. Diese Prüfung wurde vor 20 Jahren hart erkämpft und ist die Grundlage dafür, dass Psychotherapiepraxen wirtschaftlich überhaupt existieren können. Wird sie gestrichen, fällt das Mindesthonorar. Dann gibt es keine verlässliche Untergrenze mehr. Damit verlieren Praxen ihre Planungssicherheit.
Vor einigen Monaten wurden bereits die GKV-Honorare für Psychotherapie gekürzt. Und dass, obwohl der Bedarf höher ist als das Angebot. Und obwohl Psychotherapie nur rund ein Prozent der GKV-Ausgaben ausmacht. Als Teil des Grünen-Ausschusses zum Thema Gesundheit: Wie stehen Sie zu dieser Änderung? Und falls Sie dagegen sind, wie gedenken Sie sich einzusetzen, damit dieses Vorhaben abgewendet wird?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Beste Grüße
Ellen B.
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre berechtigte Frage.
Ich teile Ihre Sorge über den geplanten Wegfall der Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen. Gemeinsam mit den bereits beschlossenen Honorarkürzungen droht dadurch eine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für psychotherapeutische Praxen – und das in einer Zeit, in der der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung kontinuierlich steigt und Patient*innen vielerorts bereits heute viel zu lange auf einen Therapieplatz warten.
Die Angemessenheitsprüfung ist ein wichtiger gesetzlicher Schutzmechanismus. Sie soll sicherstellen, dass die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ein angemessenes Niveau nicht unterschreitet und Praxen wirtschaftlich arbeiten können. Ihre Streichung schafft erhebliche Unsicherheit für niedergelassene Psychotherapeut*innen und gefährdet langfristig die ambulante Versorgung.
Besonders kritisch sehe ich, dass diese Änderung kurzfristig per Änderungsantrag in das Gesetz aufgenommen wurde. Aus meiner Sicht wurden die finanziellen und versorgungspolitischen Folgen nicht ausreichend geprüft. Auch die Psychotherapeut*innenschaft hat eindringlich vor den Auswirkungen gewarnt. Zudem wirft die geplante Streichung Fragen im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auf, die die Bedeutung einer angemessenen Vergütung für psychotherapeutische Leistungen hervorgehoben hat.
Als grüne Bundestagsfraktion lehnen wir diese Entwicklung ab. Bereits anlässlich der Honorarkürzungen haben wir mit unserem Antrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ (BT-Drucksache 21/4954) konkrete Vorschläge vorgelegt. Dazu gehören unter anderem eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen, eine eigenständige Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche, gezielte Angebote für Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen sowie eine verlässliche Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Leider hat die Koalition diesen Antrag abgelehnt.
Darüber hinaus haben wir uns im parlamentarischen Verfahren gegen das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz und seine Auswirkungen auf die psychotherapeutische Versorgung eingesetzt. Wegen der aus unserer Sicht erheblichen Mängel im Gesetzgebungsverfahren haben wir außerdem versucht, über einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht mehr Zeit für eine sorgfältige parlamentarische Beratung zu erreichen. Diesem Antrag wurde nicht stattgegeben. Unabhängig davon bleibt unsere politische Bewertung bestehen: Die vorgesehenen Regelungen gefährden die psychotherapeutische Versorgung und setzen falsche Anreize zulasten von Patient*innen und Behandelnden.
Wir werden uns daher auch weiterhin im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, dass die Angemessenheitsprüfung erhalten bleibt beziehungsweise eine verlässliche und angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen sichergestellt wird. Gute psychotherapeutische Versorgung braucht stabile finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen – nicht weitere Einschnitte.
Mit freundlichen Grüßen
Simone Fischer
