Ich teile Ihre Sorge über den geplanten Wegfall der Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen.
Die von der Bundesregierung angekündigten Pläne zur Reform des Informationsfreiheitsgesetzes sehe ich kritisch. Aus meiner Sicht dürfen notwendige Anpassungen nicht dazu führen, dass die Informationsfreiheit eingeschränkt oder die demokratische Kontrolle staatlichen Handelns geschwächt wird. Im Gegenteil: Wir brauchen mehr Transparenz statt weniger.
Statt pauschaler Kürzungen braucht es nachhaltige strukturelle Reformen. Dazu gehören insbesondere eine am tatsächlichen Bedarf orientierte psychotherapeutische Bedarfsplanung, bessere Versorgungsangebote im ländlichen Raum sowie eine eigenständige Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche.
Gerade angesichts der bestehenden Versorgungslücken und der langen Wartezeiten wäre es kurzsichtig, ausgerechnet bei der psychotherapeutischen Versorgung Einschnitte vorzunehmen.
Ihr Anliegen, eine unverhältnismäßige Belastung zu verhindern und die Situation von Minijobber*innen zu verbessern, nehmen wir sehr ernst und beziehen es in unsere weiteren Überlegungen ein.
