Das ungerechte Familienrecht aus den 60igern sollte seit langem geändert werden. Warum ist es Ihnen in Regierungsverantwortung wieder nicht gelungen?

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Sönke Rix
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Frage von Nadine S. •

Das ungerechte Familienrecht aus den 60igern sollte seit langem geändert werden. Warum ist es Ihnen in Regierungsverantwortung wieder nicht gelungen?

Ein in Trennung lebender Vater von 3 Kindern, der sich seiner Verantwortung bewusst ist, und die Kinder bis zu 48% betreut, muss dennoch den vollen Unterhalt zahlen. In Worten: 3 Kinder, Vollzeitstelle - 3600 Euro brutto, Steuerklasse 1 - 500 Euro Lohnsteuer (mehr als doppelt so viel, wie der kinderlose Ehepartner) Nach anderen Abzügen und der Zahlung von 1200 Euro an die Kindesmutter, fällt der Vater auf 1160 Euro Selbstbehalt. Er soll sich nach Anordnung des Familiengerichtstags eine Wohnung bis max. 40qm und 430 Euro WARM suchen (egal ob 3 Kinder)! Wo soll das sein? Mein Freund, der in einer solch verlorenen Rolle ist, zahlt für seine Wohnung warm ca. 850 Euro! Altes Auto, für Umgang und Arbeit, kostet im Schnitt 250 Euro. Es verbleiben ca 60 Euro! Ein Vater in Hartz 4 bekommt in gleicher Situation eine Wohnung warm mit mindestens 85 QM von der Arge WARM bezahlt. Neben seinem Regelsatz bekommt er noch ca. 250 Euro Betreuungsgeld! Unsere Politik versagt hier auf ganzer Linie!

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die von Ihnen geschilderte individuelle Situation Ihres Freundes lässt sich nicht abschließend beurteilen, ohne weitere Hintergründe zu kennen. Ich möchte aber auf Ihre Frage nach der Modernisierung des Familienrechts eingehen. Darin, dass wir diese dringend brauchen, stimme ich mit Ihnen überein. Familienpolitik und -recht müssen so vielseitig und komplex sein, wie es Lebensentwürfe sind. Um dies erreichen zu können, braucht es jedoch entsprechende Mehrheiten. Und so bin ich froh, dass wir uns in der Ampelkoalition auf umfassende Modernisierungen einigen konnten. Eine gerechtere Aufteilung der finanziellen Lasten bei geteilter Betreuung gehört dazu. Im Koalitionsvertrag haben wir dazu Folgendes festgeschrieben:

Wir werden die partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach der Trennung fördern, indem wir die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen. Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen. Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden.”

Unsere Politik wird auch davon geleitet, dass die Chancen von Kindern nicht vom Einkommen der Eltern bestimmt werden sollen. Deswegen wollen wir Leistungen wie das Kindergeld, den Kinderzuschlag und das Sozialgeld für Kinder in der Kindergrundsicherung bündeln. Mit einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendlichen gleich hoch ist, und einem vom Elterneinkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbetrag. Die Kindergrundsicherung soll ohne bürokratische Hürden direkt bei den Kindern ankommen, unabhängig davon, ob die Eltern gemeinsam, getrennt oder alleinerziehend sind.

Mit freundlichem Gruß
Sönke Rix

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