Hallo Sören und Gruß aus dem LK MR-BID. Wie siehst du das, dass aus euren Reihen das CanG was im Koalitionsvertrag steht jetzt so blockiert wird. Und sogar auf der Kippe steht?

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Sören Bartol
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Frage von Stefan S. •

Hallo Sören und Gruß aus dem LK MR-BID. Wie siehst du das, dass aus euren Reihen das CanG was im Koalitionsvertrag steht jetzt so blockiert wird. Und sogar auf der Kippe steht?

Ich selbst bin Schmerzpatient, bekomme aber zb. keine Verschreibung für Cannabis und bin so, da ich andere Medikamente nicht vertrage darauf angewiesen.
Das Gesetzt ist fertig aber zb ein S. Fiedler aus der SPD will sich zb. nicht an den Vertrag halten. Ebenso wird über eine Droge geredet die die Menschen Krank macht. Das mag teilweise stimme. Aber hier werden Menschen vor den Richter gestellt die 1-5g Cannabis haben und so weiter. Aber Alkohol und Zigaretten sind völlig Legal.
Dann gibts da sogar Schlupflöcher wo an "Tankstellen" HHC einfach frei verkauft werden darf. Das ist eine Chemiepampe.

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Antwort von
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Hallo Stefan, 

das im Koalitionsvertrag verabredete Cannabis-Gesetz befindet sich auf der Zielgeraden. Die Eckpunkte der Bundesregierung stehen, der Gesetzentwurf liegt vor und ich bin zuversichtlich, das Gesetz im neuen Jahr im Bundestag zeitnah zu verabschieden. Bis dahin müssen wir noch um etwas Geduld bitten. Ich empfinde es als falsch, volljährige Personen, insbesondere Schmerzpatienten, für den Besitz geringer Mengen Cannabis zu kriminalisieren.

Schon jetzt ermöglicht § 31a BTMG die Einstellung von Verfahren bei einer Menge bis zu 15 Gramm vor -  im GE wird diese Grenze auf 25 Gramm, bei Eigenanbau auf 50 Gramm erhöht. Gesetzlich Versicherte haben seit März 2017 unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität sowie auf Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. Grundlage ist § 31 Absatz 6 SGB V. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat hierzu besonders qualifizierte Facharztgruppen benannt, bei denen eine Genehmigung bei Erstverordnung zukünftig entfällt, was Zeit und Bürokratie erspart.

Das Ziel aber bleibt die Entkriminalisierung, wie sie der Gesetzentwurf von Karl Lauterbach vorsieht.  Damit wird der Weg frei, für mehr Gesundheitsschutz in der Cannabispolitik.

Beste Grüße

Sören Bartol

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